Zwangsversteigung – häufig könnte sie abgewendet werden

Februar 20, 2008

Die Versteigerung der eigenen Immobilie stellt für die meisten Immobilieneigentümer den schlimmsten Alptraum dar. Dementsprechend liegt den Eigentümern auch sehr viel daran, dass es gar nicht erst soweit kommt. Trotz alledem werden Jahr für Jahr tausende von Objekten versteigert – oftmals zu einem Bruchteil dessen, was sie tatsächlich wert sind.

Zwangsversteigerungen sind in fast allen Fällen auf die Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers zurückzuführen. Sollte sich ein Immobilieneigentümer nicht mehr in der Lage befinden, die Raten seines Immobiliendarlehens bedienen zu können bzw. generell den Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern nachkommen, so stellt die Zwangsversteigerung für die Gläubiger den letzten Weg dar, um ihr Geld oder zumindest einen Teil davon zurückerhalten.

Eine große Anzahl der jährlich stattfindenden Zwangsversteigerungen könnte abgewendet werden. Zahlreiche Verfahren sind nämlich ausschließlich darauf zurückzuführen, dass die Darlehensnehmer bzw. die Immobilieneigentümer die Kommunikation mit ihren Gläubigern scheuen. Briefe und Schreiben werden oftmals ignoriert oder gar nicht erst gelesen – so dass den Gläubigern im Endeffekt gar keine andere Wahl bleibt, als den rechtlichen Weg zu gehen.

Wer sich hingegen rechtzeitig mit seinen Gläubigern in Verbindung setzt und nach Lösungsmöglichkeiten sucht, der kann die Versteigerung der eigenen Immobilie abwenden – denn letztendlich führt sie nur dazu, dass nur verhältnismäßig geringe Einnahmen erzielt werden. Im schlimmsten Fall ist es immer noch besser, das Objekt selbst zum Verkauf anzubieten, als es bis zur Vollstreckung kommen zu lassen – je nach Objekt und Lage können ganz erheblich höhere Einnahmen erzielt werden.

Viele der Betroffenen klagen auch, dass ihnen niemand zur Seite steht. Allerdings treffen entsprechende Aussagen nur bedingt zu. Es ist logisch, dass einem Gläubiger nur bedingt weiterhelfen oder letzten Endes sogar auf Konfrontation aus sind. Deshalb ist es besser, sich von Anfang an professionellen Rat zu holen. So stellen beispielsweise Schuldnerberatungen eine der besten Anlaufstellen dar, um Rat und Beistand zu erlangen.

Abschließend noch ein Hinweis: Derzeit wird viel über Zwangsversteigerungen berichtet, die auf den Verkauf von Darlehen zurückzuführen sind. Allerdings ist diese Vorgehensweise gesetzeswidrig. Eine Bank kann nicht einfach ein Darlehen von einer anderen Bank erwerben und dann die Zwangsversteigerung einleiten. Denn erst einmal muss der Darlehensnehmer sehr deutlich im Zahlungsrückstand sein. Des Weiteren würden die meisten Banken mit entsprechenden Geschäften immense Verluste erzielen.

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