Wohnungseinbruch, Umzugsschäden – Wer trägt die Kosten?
August 28, 2009
In der Urlaubszeit kommt es jedes Jahr vermehrt zu Wohnungseinbrüchen. Fraglich ist nun aber, was die Betroffenen machen können, wenn bei ihnen eingebrochen und beispielsweise auch eine Digitalkamera gestohlen wurde, die einem Freund gehört. Wird diese auch von der Versicherung ersetzt?
Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung erstreckt sich nicht nur auf Möbel, sondern auch auf Haushaltsgeräte, die sich in der Wohnung befinden. Dadurch gehört auch die Kamera zu den geschützten Gegenständen – es ist vollkommen gleich, wem die Kamera gehört. Der Versicherungsschutz kommt nicht bei dem Eigentum von Untermietern zum Tragen. Diese müssen für ihren eigenen Versicherungsschutz sorgen. Gestohlene Gegenstände werden mit ihrem Neuwert ersetzt, das entspricht dem Wiederbeschaffungswert, also nicht dem ursprünglichen Kaufpreis.
Bei einem Umzug stellt sich immer wieder die Frage, ob die eigenen Sachen versichert sind, wenn sie sich vorübergehend in beiden Wohnungen befinden. Bei derzeitigen Versicherungspolicen ist der Versicherungsschutz oft auf zwei Monate angelegt und gilt sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die alte Wohnung vollständig verlassen ist, sollte der Versicherungsort in der Versicherung geändert und die Versicherungssumme möglicherweise angepasst werden. In jedem Fall sollte der Versicherer über den Ortswechsel in Kenntnis gesetzt werden. Der Versicherungsschutz in der alten Wohnung endet spätestens zwei Monate nach Umzug
Eine weitere Problematik, die sich häufig ergibt, ist, ob der Hausrat tatsächlich nicht versichert, sofern man beim Verlassen der Wohnung das Fenster leicht geöffnet lässt und eingebrochen wird. Bislang ist dies als „grobe Fahrlässigkeit“ angesehen worden und die Versicherungsgesellschaften mussten dann keinen Schadenersatz leisten. Infolge des neuen Versicherungsvertragsgesetzes ist dies nun aber abgeschafft worden. Jetzt orientiert sich der Umfang der Leistung an der Schwere des Verschuldens. Allerdings kann nur dringend empfohlen werden, Fenster, insbesondere im Erdgeschoss, bei Abwesenheit generell geschlossen zu lassen .
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