Winterreifen-Pflicht?
November 2, 2009
In der aktuellen Ausgabe des „Focus” wird eindringlich darauf hingewiesen, dass es zu dem heutigen Zeitpunkt keine Vorschrift für das Fahren mit Winterreifen existiert- weder aus gesetzliches Perspektive betrachtet noch schreibt die Kfz-Versicherung solch eine Pflicht vor. In der deutschen Straßenverkehrsordnung wird nur bestimmt, dass das Fahrzeug eine „geeignete Bereifung” haben muss. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Fahrer mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Kommt es dazu, dass ein Fahrer durch seine Sommerreifen andere Autofahrer an der Verkehrsteilnahme behindert, wird die Strafe auf 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg erhöht.
Ist bei einem Verkehrsunfall im Winter ein Sommerreifen mit im Spiel, muss das nicht automatisch bedeuten, dass der Fahrer die Unfallschäden selbst zu tragen hat. Dies übernimmt die Auto-Haftpflichtpolice beziehungsweise die Vollkaskoversicherung immer. Allerdings weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf eine wichtige Ausnahme hin: Es ist der Versicherung erlaubt, die Leistungen zu kürzen, sofern die Ursache des Unfalls eindeutig auf die Sommerbereifung zurückzuführen ist. Je nach Einzelfall wird dann der Anteil, um den die Assekuranz die Versicherungssumme kürzen darf, berechnet. Im schlimmsten Fall kommt es zum Streit, über den ein Gericht befinden muss.
In unserem Nachbarland Österreich wird seit dem 1. November bis zum 15. April das Fahren mit Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. Sollte sich ein Autofahrer nicht an diese Vorschrift halten, wird er mit einem Bußgeld bestraft und es kann auch zu einer Beschlagnahme des Fahrzeugs kommen.
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