Wettbewerbszentrale rügt Provisionszahlungen

Februar 20, 2010

Die Wettbewerbszentrale warnt eindeutig davor, dass Kfz-Sachverständige an Werkstätten für den Erhalt von Gutachtenaufträgen zahlen müssen. Grund für diese Arbeitsweise der Versicherungen ist, dass sie per Werkstattbindung das Geschäft über Partnerwerkstätten an sich binden wollen. Es gibt jedoch Marktteilnehmer, die diesem Wettbewerb angeblich mit unfairen Methoden entgegen treten, indem sie sogenannte Provisionen verschiedener Art für das Vermitteln von Gutachtenaufträgen offerieren, wie die Wettbewerbszentrale berichtet.
Unter anderem werden Zahlungen oder Rückvergütungen angeboten oder es wird die Teilnahme an einem Gewinnspiel in Aussicht gestellt. Solche oder ähnliche Anreize werden laut Wettbewerbszentrale für den Fall in Aussicht gestellt, dass der Inhaber des Autohauses Kunden dazu bringt, den betreffenden Sachverständigen zu beauftragen. Allerdings wird der Fahrzeuginhaber nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass für die Vermittlung eine Provision bezahlt oder andere Vorteile gewährt werden. Dem Kunden wird vielmehr der Eindruck vermittelt, dass die Empfehlung des Meisters uneigennützig und objektiv ist. Diese Vorstellung wird noch dadurch verstärkt, dass der Fachmann der Werkstatt sich auf die gute Arbeit des Sachverständigen werbend bezieht. RA Dr. Andreas Ottofüllung von der Wettbewerbszentrale warnt daher, dass viele Kunden ahnungslos sind und den Service gern in Anspruch nehmen – obwohl die Empfehlung keineswegs objektiv und uneigennützig ausgesprochen wird. Er braucht sich nicht selbst um einen Sachverständigen bemühen, da das Gutachten und Reparatur miteinander einhergehen. Rein theoretisch eine sinnvolle Sache, allerdings wird dadurch der Leistungswettbewerb unter den Sachverständigen und Werkstätten massiv beeinträchtigt…

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