Wer haftet bei Kreditkartenmissbrauch?

Mai 25, 2009

Muss ein Bankkunde Geldüberweisungen widerrufen, da er die der Abbuchung der Einkäufe bestreitet und als nicht richtig sieht, hat das Geldinstitut zu beweisen, dass die Kreditkartengeschäfte von dem Kunden getätigt worden sind beziehungsweise dass er den Missbrauch der Kreditkarte selbst zu verantworten hat. Die Beweisschuld liegt also bei der Bank. Ist es dem Geldinstitut nicht möglich, einen entsprechenden Beweis zu erbringen, so muss dem Kunden der abgebuchte Betrag gutgeschrieben werden. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Amtsgerichts München Anfang dieses Jahres (Az.: 242 C 28708/08).

Dieses Urteil des Münchener Amtsgerichts sollte jedoch nicht falsch verstanden werden, weder von Banken noch von deren Kunden. Ein sorgloser Umgang mit Kredit- und EC-Karten sei niemals erlaubt, wie ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main aus dem Jahr 2005 beweist.
Das Frankfurter Gericht hatte entschieden, dass sich Kartenbesitzer in kurzen Abständen darüber vergewissern müssen, dass die Kreditkarte noch in ihrem Besitz ist. Sollten sie einen Verlust erst nach längerer Zeit bemerken, müssen sie in vollem Umfang einen missbräuchlichen Verlust selbst verantworten.

Um sich über den sicheren Umgang mit Kredit- und EC-Karten zu informieren als auch Tipps zum Verhalten bei einem möglichen Verlust zu erhalten, ist ein Blick auf die Internetseiten der Euro Kartensystem GmbH zu empfehlen.

Comments

Got something to say?

You must be logged in to post a comment.