Weniger Regulierung bei offenen Immobilienfonds

August 8, 2010

Ein großer Teil der offenen Immobilienfonds, die auf dem deutschen Markt angeboten werden, hat es während der Finanzkrise stark getroffen. Viele Anleger wollten ihre Gelder abziehen, weshalb sich etliche Investmentgesellschaften dazu gezwungen sahen, ihre Fonds vorübergehend auf Eis zu legen bzw. den Rückkauf von Fondsanteilen auszuschließen – letztlich konnte man die Immobilien gar nicht so schnell verkaufen, um Erlöse zur Anteilsauszahlung zu erzielen. Selbst am heutigen Tag gelten immer noch 10 Fonds als geschlossen.

Damit eine solche Problematik nicht erneut auftreten kann, wurde in den Reihen der Politik an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, der eine stärkere Regulierung vorsieht. Unter der Leitung von Wolfgang Schäuble stellte man bereits vor einigen Monaten einen ersten Entwurf vor, der etliche Anleger schockierte. Es war nämlich zunächst angedacht, lange Haltefristen und Kündigungsfristen einzuführen. Eine Mindesthaltefrist von 2 Jahren sowie eine Kündigungsfrist von 2 Jahren sollten letztlich sicherstellen, dass Fondsanteile frühestens 4 Jahre nach Erwerb wieder zurückgenommen werden.

Nun soll nach der Sommerpause ein überarbeiteter Gesetzentwurf diskutiert werden, der zumindest den privaten Anlegern entgegenkommt. Im Wesentlichen hat sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert, abgesehen davon, dass Privatanleger von den meisten Regelungen ausgenommen sind. Sofern nicht mehr als 5.000 Euro pro Monat abgezogen werden sollen, müssen private Fondsanleger keine Einschränkungen fürchten. Bei größeren Beträgen gelten die bereits genannten Regeln, wobei anzumerken ist, dass ein frühzeitiger Ausstieg aus geschlossenen Immobilienfonds ebenfalls möglich ist. Allerdings müssen dann Abschläge in Kauf genommen werden. Bei einer Rückgabe der Fondsanteile nach 2 Jahren dürfen die Investmentgesellschaften einen Abschlag von 10 Prozent vornehmen, nach 3 Jahren noch ganze 5 Prozent.

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