Was tun bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte?

März 13, 2008

Es ist nicht gerade ein tolles Gefühl, wenn man feststellen muss, die eigene Kreditkarte verloren zu haben oder sie einem gar gestohlen wurde. Üblicherweise überkommt einem in solch einer Situation zunächst einmal ein Angstgefühlt, schließlich besteht die Gefahr, dass jemand Missbrauch betreibt und versucht, das Kreditkartenkonto zu belasten.

Allerdings sind die Folgenden eines Kartenverlusts oder eines Diebstahls bei weitem nicht so tragisch, wie es viele zunächst annehmen. Denn im Endeffekt kann einem gar nichts passieren, so lange man korrekt handelt bzw. die so genannte Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Hierbei handelt es sich um die Pflichten des Karteninhabers, die größere Schwierigkeiten abwenden sollen.

Wenn man die Sorgfaltspflicht nicht verletzt, dann hält sich der entstandene Schaden innerhalb überschaubarer Grenzen. Zwar kann man unter Umständen von der Kreditkartengesellschaft zur Kasse gebeten werden, doch meist kommt einen der Verlust der Karte nicht teurer als 100 Euro zu stehen – je nach Kreditkartenanbieter liegt die Haftungsgrenze des Karteninhabers zwischen 50 und 100 Euro. Und wenn der entstandene Schaden größer ist, so wird er vom Kreditkartenanbieter übernommen.

Was die Sorgfaltspflichten betrifft, so gilt es gleich mehrere Pflichten zu erfüllen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Kreditkarte unterschrieben ist. Sollte man eine nicht unterschriebene Kreditkarte verlieren und es zum Schadensfall kommen, so hat man die Sorgfaltspflicht verletzt – was im schlimmsten Fall bedeuten kann, dass der Kreditkartenanbieter für den entstandenen Schaden nicht aufkommt. Ganz ähnlich verhält es sich auch, wenn man die Kreditkarte nicht sicher aufbewahrt oder gar die Pin-Nummer darauf notiert hat.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Haftungsgrenze nur gilt, wenn man seinen Kreditkartenanbieter umgehend über einen Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte informiert. Dies gestaltet sich dank spezieller Notfall-Hotlines ganz unkompliziert.

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