Wahlhelfer gut versichert
September 25, 2009
Aus einer Mitteilung der Unfallkasse Nord in Kiel geht hervor, dass alle ehrenamtlichen Wahlhelfer, die bei der Bundestagswahl am kommenden Sonntag eingesetzt werden, gesetzlich und kostenlos unfallversichert sind. Der Trierische Volksfreund erklärt noch einmal genau, dass sie wegen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für ihr Bundesland wie Arbeitnehmer behandelt werden. Weil sie im Interesse der Allgemeinheit tätig werden, genießen sie wie Arbeitnehmer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist, und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht nur auf dem Weg zum Wahllokal vorhanden, sondern auch bei allen Tätigkeiten am Wahltag und auch auf dem Nachhauseweg. Interessant ist, dass der Wahlhelfer sogar während der Vor- und Nachbereitung der Wahl und bei Fortbildungen versichert ist. Zu beachten ist jedoch, dass der Versicherungsschutz in Pausenzeiten zum Essen und Trinken und bei der anschließenden Feier am Wahlabend nicht gilt.
Sollte es womöglich zu einem Unfall eines Wahlhelfers kommen, dem Arzt mitgeteilt werden, dass der Unfall während einer ehrenamtlichen Tätigkeit geschehen ist. Infolgedessen muss der Wahlhelfer dann keine Praxisgebühr von 10 Euro entrichten und auch nicht die Krankenversicherungskarte vorlegen.
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