Viele Bundesländer wollen Grunderwerbsteuer erhöhen
August 28, 2010
Bis im zum September 2006 herrschte noch Gleichberechtigung: Der Bund schrieb vor, dass sich die Höhe der Grunderwerbsteuer einheitlich auf 3,5 Prozent des Kaufpreises beläuft. Danach wurde die Macht den Ländern übertragen, die seither selbst bestimmen können, wie hoch der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer bemessen sein soll.
Die Absicht dieser Verfahrensweise bestand darin, mehr Wettbewerb zwischen den einzelnen Bundesländern zu schaffen und somit ggf. die Steuerkosten für Immobilienkäufer zu senken. Allerdings wurde das Ziel nicht erreicht. Ganz im Gegenteil: Zunehmend mehr Länder möchten die Gewerbesteuer erhöhen und sie als lukrative Einnahmequelle nutzen. Den Anfang hatte Berlin gemacht. Gleich zu Beginn des Jahres 2007 wurde der Steuersatz von 3,5 auf 4,5 Prozent angehoben wurde. Im letzten Jahre haben die Bundesländer Hamburg und Sachsen-Anhalt nachgezogen und den Steuersatz ebenfalls auf 4,5 Prozent erhöht.
Wie das Wirtschaftsmagazin „Capital“ schreibt, wollen im kommenden Jahr gleich mehrere Bundesländer nachziehen. Länder wie Brandenburg und Bremen hatten bereits angekündigt, die Grunderwerbsteuer auf 4,5 (Bremen) und sogar 5,0 Prozent (Brandenburg) zu erhöhen. Nun planen auch Niedersachen und das Saarland den Dreh an der Steuerschraube. Während sich die Politiker im Saarland mit einer Erhöhung um 0,5 Prozent begnügen, möchte Niedersachsen ebenfalls auf 4,5 Prozent erhöhen.
Damit ist aber noch nicht Schluss: Schleswig-Holstein hat ebenfalls beschlossen, die Grunderwerbsteuer erhöhen zu wollen. Zwar lässt man sich dort ein wenig mehr Zeit (die Erhöhung des Steuersatzes soll erst 2013 erfolgen), aber dafür langt man so richtig zu: Satte 5,0 Prozent sollen dann berappt werden, wenn Immobilienkäufe anstehen.
Kosten für Arbeitszimmer dürfen abgesetzt werden
August 1, 2010
Bereits seit September vergangenen Jahres war es unter Vorbehalt möglich, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Schon damals wurde davon ausgegangen, dass das Bundesverwaltungsgericht das Absetzen entsprechender Kosten wieder zulassen würde. So ist es nun gekommen. In der vergangenen Woche hat das Bundesverwaltungsgericht die bisher geltende Regelung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern gekippt.
Für all diejenigen, die von zu Hause aus arbeiten bzw. zumindest einen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause verbringen, bedeutet dies, bestimmte Ausgaben steuerlich wieder geltend machen zu dürfen. Wie die Medien bereits in aller Breite deutlich gemacht haben, zählen vor allem Lehrer zu den Gewinnern der Gerichtsentscheidung: Weil sie viele Arbeiten wie beispielsweise die Vorbereitung des Unterrichts zu Hause vornehmen, dürfen sie bestimmte Kosten absetzen. Aber auch viele weitere Berufsgruppen können von dieser Regelung profitieren. Entscheidend ist, dass ein ausreichender Teil der Arbeitszeit im Arbeitszimmer verbracht wird.
Wie „Focus Online“ mitteilt, gilt die neue Regelung ab sofort – und das sogar rückwirkend bis einschließlich 2007. Damit Erstattungen für bereits abgeschlossene Steuerzeiträume möglich sind, will das Bundesfinanzministerium sicherstellen, dass bisherige Steuerbescheide (von 2007 bis 2010) als vorläufig eingestuft werden. Dadurch wird den Steuerzahlern die Möglichkeit eingeräumt, Nachweise bei ihren Finanzämtern einzureichen und somit die Steuerlast vergangener Jahre zu verringern.
Zu den eigentlichen Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, zählen Mieten und Versicherungsbeiträge. Über die Höhe des Abzugs entscheiden nicht nur die Kosten, sondern auch die Größe des Arbeitszimmers. In Relation zur gesamten Wohnfläche entscheidet die Grundfläche des Zimmers über den Anteil an den Gesamtkosten.
Häusliches Arbeitszimmer vorerst wieder absetzbar
September 18, 2009
Gute Nachricht für alle Lehrer, Außendienstler und andere Berufsgruppen: Das häusliche Arbeitszimmer kann vorerst wieder steuerlich geltend gemacht werden, zumindest zum Teil. Wie u.a. Welt online berichtet hegt der Bundesfinanzhof (BFH) in München Zweifel, ob die bisherige Regelung verfassungskonform ist.
Das Thema wieder interessant gemacht hat jüngst eine Klage eines Lehrers: Dieser forderte gerichtlich die steuerliche Absetzung seines Arbeitszimmers ein, da ihm im konkreten Fall kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Bundesfinanzhof entschied nun, dass sich der Lehrer einen Freibetrag auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen könne – und öffnete so Tür und Tor für andere Steuerzahler mit heimischem Office.
Seit 2007 sieht die Regelung vor, dass Steuerzahler nachweisen mussten, dass ihr Heimbüro tatsächlich ihren Arbeitsplatz darstellt, also auch zum überwiegenden Teil zur Arbeit genutzt wird. Standen Lehrern, Dozenten oder Außendienstlern andere Arbeitsplätze vor Ort bzw. im Unternehmen zur Verfügung, konnte das Arbeitszimmer nicht steuerlich geltend gemacht werden. Nun ist es ihnen möglich, ihre steuerliche Monatsbelastung mit einem Eintrag auf ihrer Lohnsteuerkarte zu reduzieren. Nachteil: Sollte das Finanzamt den Abzug doch nicht akzeptieren, droht eine saftige Nachzahlung.
Der aktuelle Fall – nur einer von vielen derzeit – wurde beim BFH im Eilverfahren entschieden. Grund dafür war, dass es sich dabei um eine Entscheidung zum “unterjährigen” Lohnsteuerabzug handelt. Ein Freibetrag verringert diesen steuerlichen Abzug – es bleibt mehr Brutto vom Netto übrig. Indem der Freibetrag gewährt wird, gewähren Steuerzahler mit Anspruch auf Absetzung ihres häuslichen Arbeitszimmers dem Fiskus kein zinsloses Darlehen mehr. Eine abschließende Entscheidung zum Thema durch das Bundesverfassungsgericht steht noch aus.
Beschluss zum Bürgerentlastungsgesetz
Juni 24, 2009
Erst vor kurzem verabschiedete der Bundestag das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz. Diesem Gesetz zufolge sollen Arbeitnehmer ab 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in erweiterten Umfang besser steuerlich absetzen können. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Arbeitnehmer pro Jahr um knapp 10 Milliarden Euro entlastet werden. Zusätzlich wird es auch befristete Steuererleichterungen für Unternehmen mit einem Umfang von 3 Milliarden Euro geben.
Dieser Schritt soll als Antwort der Bundesregierung auf die Wirtschafts- und Finanzkrise verstanden werden. Seit dem Beginn der Koalition im Jahre 2005 handelt es sich um die größte Steuersenkung. Finanzminister Peer Steinbrück sieht diese Änderung als eine „der größten Steuerentlastungen der bundesdeutschen Geschichte“. Auch sprach er sich eindeutig gegen die Forderungen der FDP aus, die dauerhafte Entlastungen der Unternehmen und weitergehende Korrekturen als Teil der Reform erreichen wollten. Steinbrück sieht diese Forderung als sachlich nicht notwendig an. Außerdem überstiegen diese Forderungen die Tragbarkeit der Haushalte des Bundes und der Länder.
Für Geringverdiener wirkt sich die Steuersenkung noch besser aus als geplant. Darüber hinaus sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeit-, Haftpflicht-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung absetzbar. Dafür ist es jedoch Voraussetzung, dass die zukünftigen Höchstbeträge für Pflege- und Krankenkassenbeiträge noch nicht aufgebraucht sind. Dabei bleiben Beiträge an die privaten Krankenversicherungen für Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer unbeachtet. Es ist möglich, mindestens die geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzusetzen, höchstens aber 1.900 Euro beziehungsweise 2.500 Euro pro Jahr. Bei der Steuerbefreiung werden zudem auch die Versicherungsbeiträge für Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner berücksichtigt. Sofern der Bundesrat den Gesetzesplänen ebenfalls zustimmt, was sehr wahrscheinlich ist, wird das Gesetz erlassen.
Streit um Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers
Juni 5, 2009
Der Streit darum, wann und in welcher Höhe ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzbar ist, weitet sich immer weiter aus. Der Streit beginnt schon damit, ob die aktuelle gesetzliche Regelung nicht teilweise verfassungswidrig ist. Seit 2007 dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann abgezogen werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. Für Außendienstmitarbeiter und Lehrer ist es damit deutlich schwerer, ein Arbeitszimmer überhaupt noch steuerlich abzusetzen.
Unter den Gerichten herrscht in dieser Frage Uneinigkeit, eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aber noch aus. Aber nicht nur die Absetzung von Kosten für das Arbeitszimmer, also Einrichtung und Unterhalt, sind strittig, auch die Regelungen von Betriebsausgaben und Werbungskosten sind an mancher Stelle unklar.
Berater und Bürger sollten daher darauf achten, dass Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk enthalten, falls sie den Versuch unternehmen ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. In offenen Fällen sollte dies per Antrag oder Einspruch nachgeholt werden. Zudem sollten insbesondere Berater und Betroffene das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht genau verfolgen.
Was Betroffene jetzt noch tun können: Überprüfen Sie, ob die anteiligen Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer rechnerisch zutreffen – nicht immer werden die Aufwendungen nach dem Verhältnis der ermittelten Wohnfläche zur Fläche des häuslichen Arbeitszimmers korrekt ermittelt. Zudem sollten Sie wissen, dass Arbeitsmittel nicht zur Ausstattung des Arbeitszimmers zählen und daher steuerlich als Werbungskosten absetzbar sind. Wer ein häusliches Arbeitszimmer erstmalig absetzen möchte, sollte in der Steuererklärung Wohnungsgröße, Lage, Ausstattung und Umfang des Büros genau darlehen – das verhindert zum einen Ortstermine und erleichtert zum anderen eine Absetzung in den Folgejahren.
Bürgerentlastungsgesetz und was dahinter steckt
Februar 24, 2009
Bereits am 18. Februar 2009 hat die Bundesregierung den Entwurf zum Bürgerentlastungsgesetz beschlossen – doch was steckt hinter diesem Gesetz, dass laut des Bundesministeriums der Finanzen immerhin dazu beitragen soll, dass die Bürger um 9,3 Mrd. Euro jährlich entlastet werden?
Das Bürgerentlastungsgesetz soll darauf hinwirken, dass ab dem 01. Januar 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden können. Von der Entlastung sollen sowohl Personen profitieren, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind als auch solche, die privat versichert sind. Dabei werden laut des Bundesministeriums der Finanzen Aufwendungen auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau berücksichtigt. Dies bedeutet auch, dass Extraausgaben für eine gesonderte Behandlung von der Entlastung ausgenommen sind. Privatversicherte können somit nicht die Ausgaben für zum Beispiel eine Chefarztbehandlung absetzen, da dieses Extra nicht existenznotwendig ist. Als Sonderausgaben abzugsfähig werden aber auch die notwendigen Beiträge sein, die für Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner aufgewendet werden müssen.
Der Entwurf des Bürgerentlastungsgesetzes wurde deshalb ausgearbeitet, da das Bundesverfassungsgericht vor rund einem Jahr in puncto Privatversicherte geurteilt hatte, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als verpflichtende Ausgaben nicht besteuert werden dürfen. Die Bundesregierung entschied sich daraufhin, die neuen Regelungen auch auf gesetzlich Versicherte auszuwenden, um eine Gleichbehandlung der beiden Versichertengruppen zu erreichen.
Abwrackprämie nicht für alle
Februar 23, 2009
In den letzten Tagen ging es durch die Presselandschaft: Die Lausitzer Rundschau, die Frankfurter Rundschau, Spiegel-Online, das Hamburger Abendblatt und viele andere Presseorgane berichteten darüber, dass von der neu eingeführten Abwrackprämie wohl nicht alle Deutschen gleichermaßen profitieren können. Personen, die Hartz IV empfangen, müssen sich laut der Berichte offenbar auf Probleme einstellen, wenn sie ihr altes Auto verschrotten lassen, sich einen Neuwagen anschaffen und im Gegenzug die Prämie in Höhe von 2.500 Euro einstreichen wollen. Die Prämie könne nämlich als Einnahme betrachtet und somit auf die Grundsicherung angerechnet werden – so berichteten die verschiedenen Presseorgane, unter anderem die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf eine Aussage eines Sprechers des Bundesarbeitsministeriums. So ist insgesamt betrachtet zu vermuten, dass die Prämie im Falle von Hartz IV-Empfängern quasi zu einem Nullsummenspiel wird.
Die Abwrackprämie wurde erst kürzlich im Rahmen des Konjunkturpaketes II eingeführt und soll dazu dienen, die krisengeschüttelte Automobilindustrie zu unterstützen. Das Regelwerk zur Abwrackprämie sieht vor, dass die Prämie nur dann bewilligt wird, wenn das zu verschrottende Auto mindestens neun Jahre alt ist und im Gegenzug ein Neu- oder Jahreswagen gekauft wird. Dass nun offenbar Hartz IV-Empfänger nicht von der außergewöhnlichen Prämie profitieren können, stößt wie der Presse zu entnehmen war unter anderem bei der Linkspartei auf heftige Kritik.
Öffentliche Haushalte erzielen höhere Einnahmen
Oktober 1, 2008
Die Öffentlichen Haushalte haben im ersten Halbjahr 2008 ihre Einnahmen gegenüber dem vergangenen Jahr um 4,0 Prozent auf 506,6 Milliarden Euro gesteigert, berichtete das Statistische Bundesamt (Destatis) am gestrigen Dienstag in seiner Pressemitteilung. Bei den Ausgaben wurde ein Anstieg von 2,1 Prozent auf 513,5 Milliarden Euro verzeichnet und ergibt somit ein Finanzierungsdefizit von 6,9 Milliarden Euro. Im letzten Jahr hatte das Defizit noch 7,9 Milliarden Euro höher gelegen. Die öffentlichen Einnahmen hatten im Gesamtjahr 2007 um 3,4 Prozent zugelegt und die Ausgaben hatten ein Plus von 0,4 Prozent verzeichnet.
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Erfreulich: Bundesregierung will Bürger entlasten
September 22, 2008
Nach einer rapiden Steuer-, und Abgabenerhöhung in den vergangenen Jahren möchte die schwarz-rote Bundesregierung die Bürger nun ein wenig endlich finanziell entlasten. Wie es in einem Medienbericht heißt, sollen die Bürger ab dem Jahre 2010 die Kosten für die Krankenkasse zu 100 Prozent steuerlich geltend machen können. Laut dem Magazin “Der Spiegel” soll die Neuregelung am 01.01.2010 in Kraft treten und die stark gebeutelten Steuerzahler um 9 Milliarden Euro entlasten. Die Kosten für die Krankenkasse sollen sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige vollständig von der Steuer absetzen dürfen. Eine Gegenfinanzierung soll nicht erfolgen und noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr möchte die Bundesregierung die Neuregelung verabschieden.
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Steuerschätzer erwarten starkes Steuerplus
September 15, 2008
Nach einem Bericht des “Handelsblatt” rechnen Steuerschätzer mit 9 Milliarden Euro mehr als erwartet beim Bund, Länder und Gemeinden. Die Gesamteinnahmen des Staates dürften sich laut den Steuerschätzern in diesem Jahre auf 560 bis 563 Milliarden Euro belaufen. Aufgrund der sprudelnden Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird damit gerechnet, dass die Kommunen den überwiegenden Teil der Mehreinnahmen bei sich verbuchen werden. In zwei Monaten kommt die nächste Steuerschätzung und betrifft die Steuereinnahmen des laufenden und kommenden Jahres. Die Neuverschuldung des Bundes möchte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sowohl in diesem als auch nächsten Jahr erheblich reduzieren.
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