Weniger Regulierung bei offenen Immobilienfonds

August 8, 2010

Ein großer Teil der offenen Immobilienfonds, die auf dem deutschen Markt angeboten werden, hat es während der Finanzkrise stark getroffen. Viele Anleger wollten ihre Gelder abziehen, weshalb sich etliche Investmentgesellschaften dazu gezwungen sahen, ihre Fonds vorübergehend auf Eis zu legen bzw. den Rückkauf von Fondsanteilen auszuschließen – letztlich konnte man die Immobilien gar nicht so schnell verkaufen, um Erlöse zur Anteilsauszahlung zu erzielen. Selbst am heutigen Tag gelten immer noch 10 Fonds als geschlossen.

Damit eine solche Problematik nicht erneut auftreten kann, wurde in den Reihen der Politik an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, der eine stärkere Regulierung vorsieht. Unter der Leitung von Wolfgang Schäuble stellte man bereits vor einigen Monaten einen ersten Entwurf vor, der etliche Anleger schockierte. Es war nämlich zunächst angedacht, lange Haltefristen und Kündigungsfristen einzuführen. Eine Mindesthaltefrist von 2 Jahren sowie eine Kündigungsfrist von 2 Jahren sollten letztlich sicherstellen, dass Fondsanteile frühestens 4 Jahre nach Erwerb wieder zurückgenommen werden.

Nun soll nach der Sommerpause ein überarbeiteter Gesetzentwurf diskutiert werden, der zumindest den privaten Anlegern entgegenkommt. Im Wesentlichen hat sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert, abgesehen davon, dass Privatanleger von den meisten Regelungen ausgenommen sind. Sofern nicht mehr als 5.000 Euro pro Monat abgezogen werden sollen, müssen private Fondsanleger keine Einschränkungen fürchten. Bei größeren Beträgen gelten die bereits genannten Regeln, wobei anzumerken ist, dass ein frühzeitiger Ausstieg aus geschlossenen Immobilienfonds ebenfalls möglich ist. Allerdings müssen dann Abschläge in Kauf genommen werden. Bei einer Rückgabe der Fondsanteile nach 2 Jahren dürfen die Investmentgesellschaften einen Abschlag von 10 Prozent vornehmen, nach 3 Jahren noch ganze 5 Prozent.

Beraterhaftung bei geschlossenen Fonds steigt

August 6, 2010

Obwohl bereits seit Jahren im Bereich der Geldanlage die sogenannte Beraterhaftung gilt, gibt es immer noch viele Anlageberater, die es sich vergleichsweise leicht machen: Sie weisen ihre Kunden im Beratungsgespräch explizit dazu an, die Prospekte der einzelnen Anlagen zu studieren. Dies erfolgt nicht grundlos, denn in den Prospekten weisen die Finanzproduktanbieter auch auf die genauen Risiken hin.
Allerdings ist diese Verfahrensweise nicht mehr zulässig bzw. können Anlageberater mit dieser Argumentation ihren Kopf nicht mehr so leicht aus der Schlinge beziehen, wenn ihnen eine Fehlberatung vorgeworfen wird. Zumindest gilt dies für die Empfehlung von geschlossenen Fonds.

Wie die „Financial Times Deutschland“ schreibt, ist ein Anleger bis vor den Bundesgerichtshof gezogen, um von Finanz- und Anlageberatern eine umfassendere Beratung zu fordern. Der Anleger hatte durch den Erwerb eines geschlossenen Investmentfonds einen großen finanziellen Verlust erlitten und ging anschließend gegen seinen Anlageberater vor, weil dieser nicht ausreichend auf die Anlagerisiken hingewiesen hatte – dieser verwies auf den Fondsprospekt, den der Anleger hätte studieren müssen.

Die Richter des BGH haben nun entschieden, dass es nicht zumutbar sei, eine solche Anlageberatung zu bieten bzw. ausschließlich auf Anlageprospekte zu verweisen. Die Fondsprospekte, die oftmals mehrere hundert Seiten umfassen, können den Anleger nicht ausreichend warnen. Deshalb sind Anlageberater fortan dazu angehalten, ihre Kunden im Beratungsgespräch ausführlich auf die bestehenden Risken hinzuweisen, die entsprechende Anlagen mit sich bringen.

Wie Finanzexperten deutlich gemacht haben, bezieht sich das Urteil ausschließlich auf die Anlageberatung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds. Bei anderen Finanzprodukten muss kein solch expliziter Hinweis auf die Anlagerisiken erfolgen.

Wie Gebühren und Provisionen die Rendite schmälern

April 30, 2010

Wenn es um das Thema Geldanlage geht, verlassen sich viele Privatpersonen voll und ganz auf ihren Bankberater, Vermögensberater oder sogar Vermögensverwalter. Allerdings ist dies gar nicht immer so clever. Wie die „Financial Times“ (FTD) schreibt, führt diese Vorgehensweise häufig zu einer unnötigen Schmälerung der Rendite.

Wer die Geldanlage Anderen überlässt, muss stets dafür bezahlen – auch wenn dies gar nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen ist. Viele Anleger meinen, dass der Bankberater bestimmte Fonds, Aktien oder Anleihen ausschließlich wegen der Renditeerwartungen empfiehlt. Dies trifft allerdings nur bedingt zu, denn auch für diese Leistung lassen sich die Berater bezahlen. Die Bezahlung erfolgt indirekt: An Gebühren und Provisionen verdienen die Berater gutes Geld. Das Problem besteht darin, dass diese Kosten zu Lasten des Anlegers gehen.

Selbst im Bereich der professionellen Vermögensberatung ist dieses Problem anzutreffen. Laut dem Bericht der FTD wird gerade in diesem Bereich großes Schindluder getrieben: Willentlich schichten die Vermögensverwalter kleinere Aktienpositionen um, um sie später erneut umschichten zu müssen oder nachzukaufen – und an jeder Transaktion wird ordentlich verdient.

Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, um sich dagegen zu wehren. Im Bereich der klassischen Anlageberatung (ohne angeschlossene Vermögensverwaltung) ist dies noch am leichtesten möglich. Wer Beratung wünscht, kann auf die sogenannte Honorarberatung setzen. In diesem Fall wird die Beratungsleistung nach Zeit abgerechnet – und gleichzeitig zeigt einem der Berater, auf welchem Weg einzelne Investments getätigt werden können, damit möglichst wenig Gebühren oder Provisionen anfallen. Allerdings ist klar, dass diese Art der Beratung erst dann interessant ist, wenn es um größere Vermögensbeträge geht.

Offene Immobilienfonds: Morgan Stanley schockiert mit Riesenverlust

April 16, 2010

Wenn es um Fondsanlagen geht, so genossen offene Immobilienfonds einen sehr guten Ruf. Kein Wunder, schließlich wird das Geld in Immobilien investiert – und die gelten als äußerst wertstabil. Allerdings scheint diese Regel nicht für Krisenzeiten zu gelten. In den vergangenen Wochen hatten mehrere Fondsgesellschaften mit negativen Nachrichten überrascht: Etliche Fonds mussten Abwertung erfahren.

Die bisher größte Abwertung musste die amerikanische Investmentbank Morgan Stanley vornehmen. Beim sogenannten MSRF VI Fonds, der weltweit in Gewerbeimmobilien sowie auch größere Wohnimmobilien investiert, musste die Bank am Mittwoch eine außerordentliche hohe Wertkorrektur vornehmen. Wie die „Financial Times Deutschland“ berichtet, ist der offene Immobilienfonds von einem Verlust in Höhe von 5,4 Mrd. US-Dollar betroffen, was beim derzeitigen Umrechnungskurs einem Betrag von 3,9 Mrd. Euro entspricht. Wenn man bedenkt, dass sich das gesamte Fondsvermögen auf 8,8 Mrd. US-Dollar beläuft, beläuft sich die Abwertung fast auf Zwei Drittel des Wertes.

Zu den Anlegern des Fonds zählen jedoch größtenteils institutionelle Investoren. Doch auch private Anleger haben mit offenen Immobilienfonds derzeit ihre Probleme. Wie die „Welt Online“ berichtet, sind 6 der 24 in Deutschland erhältlichen offenen Immobilienfonds immer noch eingefroren: Die Investmentgesellschaften nehmen die Fondsanteile zur Schonung ihrer Liquidität nicht zurück. Konkret bedeutet dies, dass rund eine halbe Million privater Anleger derzeit nicht an ihr Kapital gelangen, das sich immerhin auf stolze 9 Mrd. Euro beläuft.

Eine schnelle Besserung der Situation scheint nicht in Sicht zu sein. Schlechte Nachrichten von den US-amerikanischen Gewerbeimmobilienmärkten schüren neue Ängste. Bis offene Immobilienfonds wieder ein gutes Investment verkörpern, könnte es daher noch eine ganze Weile dauern.

Gold ETFs können sich deutlich unterscheiden

April 4, 2010

Goldinvestments liegen im Trend: Noch nie zuvor waren Privatanleger so sehr daran interessiert, in Gold zu investieren. Allerdings wird das Edelmetall längst nicht immer in physischer Form erworben. Sogenannte Gold ETFs sind äußerst gefragt: Sie können schnell und vor allem auch kostengünstig über den Onlinebroker geordert werden.

Wie Die „Financial Times Deutschland“ berichtet, gilt es beim Kauf entsprechender Fonds gut aufzupassen. Es gibt nämlich drei verschiedene Arten solcher Fonds, die teilweise leicht zu verwechseln sind. Grund sind die ähnlichen Bezeichnung – und das obwohl sich hinter den einzelnen Produkten ganz verschiedene Anlagekonzepte verbergen.

Das klassische Goldinvestment per ETF wird gar nicht mit einem richtigen Gold ETF, sondern einem Gold ETC (Exchange Traded Commodity) realisiert. Das Prinzip ist einfach: Der Emittent erwirbt physisches Gold, an dem der Anleger durch Erwerb des Wertpapiers einen Anteil erwirbt. In Abhängigkeit von der Entwicklung des Goldpreises verändert sich der Wert des Gold ETC.

Als wesentlicher riskanter gelten Gold ETFs, die nicht den Goldpreis, sondern die Entwicklung der Futurekontrakte abbilden. Als Basis dient der DJ-UBS Gold-Sub-Index: Dieser Index orientiert sich an Terminkontrakten, die für spätere Goldlieferungen geschlossen werden. Mit einem klassischen Goldinvestment hat der Erwerb solcher EFTs nichts zu tun: Trotz steigendem Goldpreis kann der Index unter Umständen an Wert verlieren – Grund sind die Terminkontrakte. Nur Profis sollten sich an solche Papiere wagen.

Zu guter Letzt gibt es noch Gold ETFs, die in Goldaktien investieren. Da sich Goldaktien nicht kongruent zum Goldpreis entwickeln müssen, gilt es auch hier aufzupassen: Nur erfahrene Anleger sollten investieren.

Offene Immobilienfonds: Commerz Real legt Fonds zusammen

März 29, 2010

Seit der Finanzkrise sind etliche offene Immobilienfonds ins Taumeln geraten: Die Abflüsse der privaten Anleger waren so groß, dass sich mehrere Fondsgesellschaften dazu gezwungen sahen, ihre Fonds vorübergehend zu schließen bzw. die Rücknahme der Fondsanteile einzustellen. Auf diese Weise sollte die Liquidität verbessert bzw. beibehalten werden.

Wie Commerz Real, eine Immobiliengesellschaft der Commerzbank, mitteilt, werde man zwei offene Immobilienfonds zusammenlegen. Hierbei handelt es sich die beiden Fonds Hausinvest Europa und Hausinvest Global. Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ wird aufgrund dieser Zusammenlegung der größte offene Immobilienfonds Europas entstehen, dessen Fondsvolumen sich auf rund 12,3 Mrd. Euro beläuft.

Laut Commerz Real erfolgt die Zusammenlegung der Fonds jedoch nicht aufgrund der Mittelabflüsse. Vielmehr verfolge man das Ziel, die Stabilität des neuen Fonds zu erhöhen. Das größere Fondsvolumen soll diese Stabilität liefern, zumal eine sehr breite Streuung der Immobilieninvestments besteht. Die Streuung bezieht sich sowohl auf die Standorte der Immobilien, als auch auf deren Nutzungsart.

Wie die „Financial Times Deutschland“ ergänzend schreibt, haben Anleger vorübergehend mit einer Verwässerung der Fondsrendite zu rechnen. Der größere Europa Fonds konnte im vergangenen Jahr eine Rendite von 3,7 Prozent erzielen, wohingegen der kleinere Global Fonds lediglich 2,1 Prozent Rendite erwirtschaftete. Auf lange Sicht soll es jedoch zu einer Verschmelzung kommen. Im Übrigen haben beide Fonds die Krise im Bereich der Gewerbeimmobilien zu spüren bekommen. Denn auf Sicht von fünf Jahren haben die beiden Fonds deutlich höhere Renditen erzielt. Die jährliche Durchschnittsrendite beider Fonds für den Zeitraum von fünf Jahren liegt bei 4,3 Prozent.

Offene Immobilienfonds könnten dauerhaft unflexibel werden

März 7, 2010

Bis zu Beginn des vergangenen Jahres standen offene Immobilienfonds besonders bei privaten Anlegern hoch im Kurs. Schließlich erzielten die Fonds seit Jahren sehr konstante Gewinne. Das letzte Jahr wurde für etliche Anleger jedoch zu einem Desaster: Einige Investmentgesellschaften sahen sich dazu gezwungen, ihre offenen Immobilienfonds vorübergehend zu schließen bzw. die Anteilsrücknahme zu verweigern. Im Verlauf der Finanzkrise wollten zu viele Anleger ihre Anteile verkaufen – so schnell konnten die Fondsmanager gar nicht für Liquidität sorgen. Selbst heute sind einige der Fonds immer noch geschlossen, sodass die Anleger nicht an ihr Geld kommen.

Damit sich dieses Desaster kein weiteres Mal wiederholt, hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den Vorschlag gemacht, offene Immobiliefonds generell mit einer Haltefrist zu belegen. Dies hätte für den Anleger gravierende Auswirkungen. Der Vorschlag sieht nämlich vor, dass Auszahlungen bzw. die Rückgabe erworbener Fondsanteile frühestens zwei Jahre nach deren Erwerb möglich ist. Hinzu kommt eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr: Es reicht nicht aus, zwei Jahre zu warten – um Anteile an die Investmentgesellschaften zu verkaufen, muss dies ein halbes Jahr vorher angekündigt werden.

Die Meinungen der Experten zu diesem Vorschlag reichen weit auseinander. Auf der einen Seite ist zu festzustellen, dass Fondsanlagen dadurch sehr stark an Attraktivität einbußen könnten und offene Immobilienfonds daher für so manchen Anleger nicht mehr interessant sind. Auf der anderen Seite könnten die Investmentgesellschaften wesentlich besser kalkulieren und somit das Risiko einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit verhindern.

Ob diese Regelung so umgesetzt wird, bleibt vorerst abzuwarten. Der entsprechende Gesetzentwurf soll im April vorgestellt werden.

Waldfonds bei der Nordcapital

Dezember 7, 2009

Wälder sind Sachwerte, die in der Vergangenheit privilegierten Schichten und öffentlichen Körperschaften vorbehalten waren. In der letzten Zeit wurden sich institutionelle Anleger der Wald- und Grundflächen als ein zunehmend knappes, nicht reproduzierbares Gut mehr und mehr bewusst und entschieden sich dafür, sie als festen Bestandteil in ihr professionell gemanagtes Vermögen zu überführen. Wegen ihres hohen Wertsteigerungspotentials, ihrer geringen Volatilität und ihrer von den Finanzmärkten unabhängigen Preisentwicklung sind Waldinvestments derzeitig als stabile Bestandteile einer auf Diversifikation ausgerichteten Vermögensstruktur angesehen.

Das haben auch die Versicherer erkannt. So setzt Nordcapital, das Hamburger Emissionshaus für geschlossene Fonds, sein Engagement bei nachhaltigen Investments fort und beginnt den Vertrieb eines zweiten Waldfonds. Angelegt wird beim reinen Eigenkapitalfonds „Nordcapital Waldfonds 2“ in überwiegend unerschlossene rumänische Wälder mit hohem, werthaltigem Baumbestand. Dem Fonds gehören aktuell schon ein Initialportfolio von drei Flächen mit insgesamt 2.750 Hektar für 3.500 Euro im Durchschnitt pro Hektar. Beteiligen kann man sich ab 15.000 Euro zuzüglich 5% Agio. Aufgrund des diversifizierten Holzbestands ist es der Nordcapital möglich, mit dem Mischwaldfonds diverse Holzmärkte zu bedienen. Die Kunden sind nicht nur international tätige Holzgroßhändler, sondern auch rumänische Sägewerksbetreiber und Energieholzlieferanten. Sehr interessant ist momentan der Markt für Energieholz: Infolge ansteigender Nachfrage von Holzheizkraftwerken und der Pellet-Industrie sind die Preise in den letzten Jahren rasant angestiegen. Da Holz eine der wichtigsten Ressourcen weltweit ist, werden zukünftig wohl noch mehr Waldfonds entstehen.

Schiffsfonds: Vorsicht bei Darlehensrückforderungen

November 21, 2009

Anleger von geschlossenen Schiffsfonds haben in den zurückliegenden Wochen Post von ihren Geschäftsführungen bekommen. In den Anschreiben werden die Anleger dazu aufgefordert, mögliche Darlehen zurückzuzahlen, schließlich werde das Kapital derzeitig zur Abwendung der Krise dringend benötigt. Es handle sich bei den gewinnunabhängigen Ausschüttungen des Fonds um Auszahlungen auf das Kommanditkapital. Eine Frist von drei Monaten ab Zugang des Schreibens wird zur Fälligkeit des behaupteten Anspruchs eingeräumt. Sollte es dazu kommen, dass der Anleger nicht zahlen kann, werden ihm gerichtliche Schritte in Aussicht gestellt.

Jan-Henning Ahrens von der Kanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) ist der Auffassung, dass die verlangten Darlehensrückzahlungsansprüche auf keiner Grundlage basieren. Notwendig für ein Bestehen dieser wäre, dass der Darlehensvertrag auch wirksam geschlossen wurde. Dieser Vertrag ist dann entsprechend des § 488 BGB zu interpretieren. Dieser wiederum setzt zwei auf den Vertragsinhalt gerichtete, übereinstimmende Willenserklärungen voraus: Die des Darlehensgebers, in diesem Fall die Fondsgesellschaft, und des Darlehensnehmers, hier des Anlegers. Die KWAG rät aus diesem Grunde Anlegern, die ein solches Schreiben erhalten, es auf jeden Fall zu vermeiden, widerspruchslos den ihnen abverlangten Betrag an die Fondsgesellschaft zu überweisen. Zuerst sollte eine Prüfung der einzelnen vertraglichen Bestimmungen erfolgen, danach kann davon ausgegangen werden, dass diese Darlehensverpflichtung besteht oder eben nicht.

Renditestarke SEB Fondspolice

November 16, 2009

Die SEB Bank hat zusammen mit der AXA die ideale Altersvorsorge in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung als Produkt geschaffen: Die SEB Fondspolice, die rentabel und flexibel ist. Grundsätzlich sind Investitionen in Fonds als attraktive Renditechancen anzusehen. Im Vordergrund stehen Flexibilität und der Sicherheitsaspekt. Investmentfonds bringen die Gelder verschiedener Anleger zusammen und so hat jeder Investierende schon mit einem kleinen Beitrag die Möglichkeit an der Entwicklung der Märkte teilzuhaben.

Besonders wichtig für die Auswahl der Fondsanlage sind die persönlichen Anlageziele und das persönliche Chance-Risiko-Profil. Bei der SEB Bank stehen dem Kunden fünf unterschiedliche Dachfonds zur Auswahl, beginnend mit der defensiven bis zur chancenorientierten Ausrichtung, wobei die Dachfonds jederzeit gewechselt werden können. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit in Einzelfonds zu investieren. Dabei stehen zehn Fonds renommierter Investmentpartner zur Verfügung, welche regelmäßig durch zwei Ratingagenturen überprüft werden.

Prinzipiell gilt auch für Fondsinvestments, dass eine höhere Renditechance auch mit einem erhöhten Risiko verbunden ist. Um Kunden aber davor zu bewahren bei ihrer Altersvorsorge durch fallende Börsenkurse negativ beeinflusst zu werden, wurde das Produkt in ein Sicherheitsnetz eingebaut, das sogenannte GarantModul. Durch den Einschluss des Garantiebausteins kann fast die gesamte Beitragssumme abgesichert werden. Für weitere Informationen sollte die Homepage der SEB Bank besucht und ein Beratungsgespräch vereinbart werden.

Nächste Seite »