Citibank wird Targobank

Februar 27, 2010

Wenn in dieser Woche ein Thema die Finanzwelt dominiert hat, dann war es die Targobank, ehemals Citibank, die am Montag mit neuen Angeboten an den Start ging. Im Fokus der Berichterstattung: Die angestrebte hohe Kundenorientierung der Bank und die beachtenswerten Willkommens-Angebote. Am meisten Beachtung fand sicherlich das Willkommens-Festgeld: Ganze 3 Prozent Zinsen gewährt die Bank für 6-monatiges Festgeld bis zu einer Einlagenhöhe von 25.000 Euro.Wer von diesem derzeit konkurrenzlos guten Angebot profitieren möchte, sollte sich jedoch beeilen: Ab dem 03. März gelten für das Targobank Festgeld neue Konditionen, die bspw. mit 1 Prozent für 1-jähriges Festgeld und 1,45 Prozent für 2-jähriges Festgeld unterdurchschnittlich ausfallen.

Fast ebenso viel Beachtung wie das Festgeld-Angebot fand auch der “Willkommens-Kredit mit 4-fach-Schutz”. Bei diesem Angebot handelt es sich um einen Festzins-Kredit, der mit einer Verzinsung von 5,99 Prozent effektiv bis Antragstellung zum 30. April aufwartet. Das Angebot gilt für Darlehenssummen von 1.500 bis 5.000 Euro und sofern die erste Rate nach 30 Tagen getilgt wird. Maximal ist die erste Ratenzahlung nach 89 Tagen möglich, was den Darlehenszins auf 5,79 Prozent effektiv sinken lässt. Unter dem “4-fach-Schutz” versteht die Targobank eine nicht näher ausgeführte “Bestpreis-Garantie”, eine “zertifizierte Beratung”, die Möglichkeit, das Darlehen flexibel zu gestalten und ein Sicherheits-Paket, das eine Absicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ermöglichen soll.

Eher unbeachtet von der Öffentlichkeit blieb beispielsweise das aktuelle Tagesgeld-Angebot des Geldinstituts. Kein Wunder, die zuvor schon unterdurchschnittlichen 1,25 Prozent Zinsen sinken zu Beginn des neuen Monats auf noch unattraktivere 1 Prozent.
Ebenfalls tendenziell unzufrieden zeigen sich Tausende ehemalige Citibank-Kunden: Noch immer warten viele von ihnen auf eine Entschädigung, die ihnen aus der Lehman-Pleite dem Grunde nach zustehen.

Wettbewerbszentrale rügt Provisionszahlungen

Februar 20, 2010

Die Wettbewerbszentrale warnt eindeutig davor, dass Kfz-Sachverständige an Werkstätten für den Erhalt von Gutachtenaufträgen zahlen müssen. Grund für diese Arbeitsweise der Versicherungen ist, dass sie per Werkstattbindung das Geschäft über Partnerwerkstätten an sich binden wollen. Es gibt jedoch Marktteilnehmer, die diesem Wettbewerb angeblich mit unfairen Methoden entgegen treten, indem sie sogenannte Provisionen verschiedener Art für das Vermitteln von Gutachtenaufträgen offerieren, wie die Wettbewerbszentrale berichtet.
Unter anderem werden Zahlungen oder Rückvergütungen angeboten oder es wird die Teilnahme an einem Gewinnspiel in Aussicht gestellt. Solche oder ähnliche Anreize werden laut Wettbewerbszentrale für den Fall in Aussicht gestellt, dass der Inhaber des Autohauses Kunden dazu bringt, den betreffenden Sachverständigen zu beauftragen. Allerdings wird der Fahrzeuginhaber nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass für die Vermittlung eine Provision bezahlt oder andere Vorteile gewährt werden. Dem Kunden wird vielmehr der Eindruck vermittelt, dass die Empfehlung des Meisters uneigennützig und objektiv ist. Diese Vorstellung wird noch dadurch verstärkt, dass der Fachmann der Werkstatt sich auf die gute Arbeit des Sachverständigen werbend bezieht. RA Dr. Andreas Ottofüllung von der Wettbewerbszentrale warnt daher, dass viele Kunden ahnungslos sind und den Service gern in Anspruch nehmen – obwohl die Empfehlung keineswegs objektiv und uneigennützig ausgesprochen wird. Er braucht sich nicht selbst um einen Sachverständigen bemühen, da das Gutachten und Reparatur miteinander einhergehen. Rein theoretisch eine sinnvolle Sache, allerdings wird dadurch der Leistungswettbewerb unter den Sachverständigen und Werkstätten massiv beeinträchtigt…

Verbraucherschutzzentralen „verdienen gut“

November 9, 2009

Die Verbraucherzentralen sind unabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisationen. Zweck ihrer Arbeit ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über Fragen des privaten Konsums aufzuklären, zu beraten und zu unterstützen. Sie helfen den Kunden, eine bessere Übersicht über die Angebote und die komplexen Marktbedingungen zu erhalten und außerdem benennen sie Gesundheits- oder Umweltaspekte, die Kaufentscheidungen beeinflussen können.

Das sind Aspekte, für die die Verbraucherzentralen im öffentlichen Bewusstsein stehen. Allerdings erklärt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), dass sich die Verbraucherschutzzentralen ihre Versicherungsberatungen sehr gut bezahlen lassen. Die Höhe der Honorare liegt nach internen Berechnungen des Verbandes bei 6 Mrd. Euro, die die Verbraucher für die Dienste dieser Institutionen bezahlen sollen. Die Studien des BVK konnten ermitteln, dass Privathaushalte im Durchschnitt 148,75 Euro im Jahr für die Beratungsdienste der Verbraucherschutzzentralen ausgeben. Nimmt man als Grundlage 40 Millionen Privathaushalte, wird klar, dass für die Verbraucherschutzzentralen ein Milliardenmarkt existiert.

BVK-Präsident Michael H. Heinz hat eindeutig erklärt, dass die Verbraucherzentralen auch aus Steuergeldern Mittel erhalten. Der BVK sieht es auch als negativ an, dass für die Verbraucherschutzzentralen die Versicherungsvermittlungsverordnung mit ihren strengen gesetzlichen Regelungen nicht gilt. Schließlich ist es ihnen daher bisher möglich, ohne Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, ohne jede Sachkundeprüfung und ohne jegliche Verpflichtung zur Dokumentation und Information die Verbraucher zu beraten.

Neue Hausratversicherung bei VHV

Oktober 21, 2009

Eine einfache und effektive Versicherungslösung stellt die VHV seit Kurzem auch ihren Hausrat-Versicherungskunden zur Verfügung. Inspirieren ließ sie sich von ihrer eigenen Kfz-Versicherung, in der es einen Basisschutz und ein Upgrades mithilfe eines Zusatzbausteines gibt. Dasselbe Prinzip ist nun also auch in der Hausratversicherung der VHV zu finden: Der Basistarif heißt “Klassik Garant”, das Upgrade “Exklusiv”.

Die neu konzipierte Versicherung soll VHV-Kunden in ihren wichtigsten Lebensabschnitten begleiten, vom Berufseinstieg über die Familiengründung bis hin zum Ruhestand. Im Mittelpunkt der Überlegungen standen daher Werte wie Leistungsverbesserung, Einfachheit und Flexibilität.

Das Besondere an der VHV Hausratversicherung ist die Leistungsgarantie und Grundabdeckung im Basistarif: Die Assekuranz garantiert, dass sowohl die GDV-Musterbedingungen als auch die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises EU-Vermittler-Richtlinie-Dokumentation eingehalten werden. Für zukünftige Leistungsverbesserungen spricht die VHV eine Leistungsgarantie aus: Erweitert sich der Leistungskatalog in der Zukunft, profitieren Versicherte automatisch davon, ohne Sondervertrag oder Aufschläge. Als weiteren Service hebt die Versicherung ihren Homeservice hervor: Versicherten steht rund um die Uhr eine Telefonhotline zur Verfügung, die im Schadensfall unbürokratisch hilft und berät.

Auch der Leistungsumfang der neuen Hausratversicherung kann sich sehen lassen: Selbst im Basistarif sind Leistungen eingeschlossen, die die meisten Versicherer ausschließen oder nur gegen eine Beitragserhöhung versichern. Dazu gehören u.a. eine Mitversicherung von Schäden an Gefrier- und Kühlgut, innere Unruhen, Fahrzeuganprall, Rauch-, Seng- und Schmorschäden oder Nutzwärme- und Verpuffungsschäden. Bei Abwesenheit bis 120 Tage verzichtet die VHV auch auf den Einwand der Gefahrerhöhung. Für beruflich oder gewerblich genutzte Räume, die zur Wohnung gehören, schließt die VHV Schäden bis 10.000 Euro ein. Durch den Baustein Exklusiv lässt sich der schon sehr umfangreiche Versicherungsschutz noch erweitern.

Vorsicht bei angeblichen Rabatten in der Kfz-Versicherung!

Oktober 14, 2009

Der Herbst ist da und damit nähert sich auch die Zeit der Kfz-Versicherungs-Wechsel und Kfz-Versicherungs-Vergleiche. Alle Kfz-Versicherer wissen um die Tatsache und werben mit günstigen Tarifen, lohnenden Rabatten und vielen Extras. Aber Vorsicht ist geboten, denn nicht immer sind die angeblich so guten und hervorragend angepriesenen Angebote auch die tatsächlich günstigsten Tarife. Das zeigt auch gerade wieder ein aktuelles Beispiel.

So wirbt Tchibo damit, Kfz-Versicherten eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung der Asstel anzubieten, die gleichzeitig kostenlos einen Rabattschutz enthält. Diesem Angebot ging Stiftung Warentest www.test.de nach und hat anhand dreier Modellbeispiele nachgerechnet, wie günstig das Angebot in der Realität ist.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Egal, ob es der 23-jährige Student mit einem neun Jahre alten Golf war, die vierköpfige Familie mit einem Opel Zafira und einer Fahrleistung von 15.000 km oder der Audi A6, Allein- und Vielfahrer, bei der Konkurrenz gab es immer günstigere Tarife zu finden. Bei der Modell-Familie waren sechs Versicherer günstiger als das Angebot von Tchibo. Beim getesteten Vielfahrer kann es zu einem Preisunterschied von bis zu 193 € kommen und selbst der Student kann bei einem genauen Vergleich bis zu 90 € im Jahr sparen.

Fazit: Angebote von Versicherern können durchaus für den Einzelnen interessant sein. Generell sollte man aber nicht nur zwischen seiner aktuellen Versicherung und dem Angebotsanbieter vergleichen, sondern immer einen breiteren Vergleich der Kfz-Versicherer durchführen.

Marktlücke Produktkombinationen

Oktober 12, 2009

Versicherungs- und andere Produkte zusammenzufügen, um die Versicherungsprodukte einfacher zu verkaufen, ist als Idee kein Novum, bringt jedoch stets Erfolg. In einer kürzlich veröffentlichten Studie des Marktforschungs-Institut YouGovPsychonomics AG wurde genauestens analysiert, welche Produktkombinationen von den Kunden angenommen werden würden. YouGovPsychonomics führte zwei Online-Gruppendiskussionen und eine nach eigenen Angaben repräsentative Befragung von 1.000 Konsumenten durch.
Auf diese Art und Weise entstand eine Ähnlichkeitsbeurteilung unterschiedlicher Produkte, deren Kauf von den Kunden entweder als Lust oder als Pflicht empfunden worden ist. In einer weiteren Untersuchung wurde dann überprüft, inwieweit ein Kauf als langfristig bindend oder eher als freie Entscheidung empfunden wird.

Versicherungsprodukte werden dabei sowohl als Pflichtkauf als auch als einer mit langfristiger Bindung eingestuft. Eine Kombination ist daher nur mit einigen von YouGovPsychonomics untersuchten Produkten und Leistungen auch tatsächlich sinnvoll. Begriffe wie Produktbündel oder Produktzugabe sind in aller Regel eher negativ belegt, aus diesem Grunde sollte eine derartige Produktbezeichnung vermieden werden. Bei direkter Abfrage ordnen Kunden den Nutzen materieller Produktzugaben oder von Einkaufs- oder Veranstaltungs-Gutscheinen zu einer Versicherung als sehr unattraktiv ein. Die von den Studienautoren gefundenen Lösungskonzepte richten sich stark nach Lebens- und Erlebniswelten von Konsumenten. Dadurch werden Produktkombinationen entdeckt, die sich nicht so direkt aufdrängen wie die Anbündelung einer Auto-Police an den Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens beim Autohändler. Beliebt ist auch eine Werkstattkundenkarte mit Vergünstigungen bei Reparaturen als zusätzliche Offerte.

Ein geeignetes Lösungskonzept könnte ein ganzes Paket angebündelter Produkte sein. In der Studie interessierten sich die Befragten am meisten für ein Paket an, in dem neben Kfz-Versicherung und erwähnter Werkstattkundenkarte auch ein Fahrsicherheitstraining, eine Jahresmitgliedschaft in einem frei wählbaren Autoclub und entweder eine TÜV-Hauptuntersuchung oder eine Gebrauchtwagen-Untersuchung inbegriffen waren.
Bei den anderen getesteten Lösungskonzepten wuchs der Anteil derjenigen, die sich wahrscheinlich oder bestimmt nicht dafür entscheiden würden, auf bis zu über 70 Prozent an.

Benzin-Spar-Meister 2009

September 23, 2009

Bei der Victoria Versicherung gibt es aktuell wieder etwas zu gewinnen. Das aber nur unter der Bedingung, dass die Kunden auch etwas für die Umwelt tun. Es geht um den Titel Benzin-Spar-Meister 2009.

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Kunden Fragen auf der Internet-Seiten der Victoria korrekt beantworten und sich dann registrieren lassen. Wird ein Kunde dann ausgelost, tritt er bei der Benzin-Spar-Meisterschaft vom 14. bis 15. November 2009 gegen vier weitere Teilnehmer an. Dabei erhält der Fahrer mit dem geringsten Benzinverbrauch den Titel „Benzin-Spar-Meister 2009“ und gewinnt so den VW Golf TSI.

Wie auch schon im letzten Jahr sucht die Victoria in Zusammenarbeit mit AUTO BILD den Benzin-Spar-Meister. Jeder kann sich bewerben, wenn er bis zum 15. Oktober 2009 mindestens 2 von 3 Fragen zum Thema Benzinsparen richtig beantwortet und sich dann registriert. Mit ein bisschen Glück wird man ausgelost und gewinnt ganz nebenbei einen von 10 TomTom ONEs oder zwei von 10 Freikarten für ein Schalke-Spiel. Fünf der Ausgelosten können an der Benzin-Spar-Meisterschaft teilnehmen. Zu den Fragen gehört beispielsweise was man unternehmen sollte, wenn der Motor anfängt, seltsame Geräusche von sich zu geben – Anhalten und Motor abstellen oder im Kreis fahren?

Am 14. und 15. November 2009 werden die fünf Teilnehmer, die aus allen korrekten Bewerbungen ausgelost wurden, auf einer Teststrecke gegeneinander antreten. In fünf identischen Autos startend sollen sie in unterschiedlichen Disziplinen möglichst wenig Benzin verbrauchen. Begutachtet wird dies unter notarieller Aufsicht und mit den Experten der AUTO BILD. Der Teilnehmer mit dem niedrigsten Benzinverbrauch erhält den Titel „Benzin-Spar-Meister 2009“ und den Volkswagen Golf TSI.

Grüne Kfz-Reparatur

September 16, 2009

Um ein wirksameres Schadenmanagement durchführen zu können, werden jetzt von den Versicherungsunternehmen unterschiedliche Mittel wie zum Beispiel die sogenannten Werkstattnetze eingesetzt. Es gibt auch Versicherer, die bereits in der Reparatur selbst umgestellt haben: Neuteile werden weitestgehend durch Gebrauchtteile ersetzt. Die neue Studie “Ökobilanz Autoreparatur – Vergleichende Analyse Reparieren oder Erneuern“ des Allianz Zentrums für Technik (AZT) weist eine ähnliche Tendenz auf, schließlich beinhaltet sie auch eine Forderung nach grüner Reparatur. Untersucht wurde in der Studie zum ersten Mal der ökologische Nutzen bei typischen Kfz-Reparaturen. Dazu zählten Reparaturen an Kunststoffstoßfängern und Metallteilen der Karosserieaußenhaut sowie Kleinschäden an der Fahrzeuglackierung eines Golf V. Resultat der Studie ist, dass bei der Reparatur einer Seitenwand der CO²-Ausstoß um 60 Prozent, bei der Reparatur eines Kunststoffstoßfängers um 72 Prozent reduziert werden kann – im Vergleich zur Erneuerung der Teile. Bei der Kleinschadenreparatur am Kotflügel fällt der CO²-Ausstoß um 44 Prozent niedriger aus als bei einer Ganzlackierung des Kotflügels.

Die AZT-Experten vermuten, dass deutschlandweit jedes Jahr in 3,5 Millionen Fällen ein Metall- oder ein Kunststoffteil “grün” repariert werden könnte. Bislang ist die Nutzung von umweltfreundlichen Methoden der Reparatur sehr gering. Die Spezialisten schätzen, dass lediglich jeder vierte Kunststoffstoßfänger instandgesetzt wird. In Deutschland könnte die CO²-Einsparung von 200.000 auf 570.000 Tonnen jährlich anwachsen, wenn immer umweltfreundlich repariert würde. Bestätigt wird diese Forderung von einer Umfrage des Nielsen Instituts, die von der Allianz in Auftrag gegeben wurde und ergab, dass mehr als 75 Prozent der Befragten eine fachgerechte Instandsetzung der Stoßstange gegenüber einer Erneuerung als umweltfreundlicheres Verfahren ansehen. Wenn sie sich für ein Verfahren entscheiden müssten, sagte über die Hälfte der Befragten, auch den Umweltaspekt als sehr wichtig anzusehen.

Tagesmütter und ihre Absicherung

September 11, 2009

Tagesmüttern ist nicht nur eine große Verantwortung in pädagogischer sondern auch in rechtlicher Hinsicht übertragen. In dem Zeitraum, in dem die Tagesmutter die Obhut über die Tageskinder hat, übernimmt sie per Gesetz auch eine umfangreiche Aufsichtspflicht. Sie muss aufpassen, dass dem zu betreuenden Kind keine körperlichen oder seelischen Schäden geschehen, was auch heißt, dass die Tagesmutter dafür verantwortlich ist, wenn das Kind Sachen beschädigt oder andere Personen verletzt. Bereits leicht fahrlässiges Verhalten kann eine Haftung der Tagesmutter begründen. Lässt die Tagesmutter zum Beispiel das Kind einige Minuten aus den Augen, da sie ans Telefon geht, und zerkratzt das Kind in der Zeit ein Fahrzeug, ist die Tagesmutter zum Schadensersatz verpflichtet.

Ratsam ist aus diesem Grunde unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Es kommt auch vor, dass die Tagesmutter das Kind vom Kindergarten oder von der Schule abholt. Zu diesem Zwecke sollten die Eltern der Tagesmutter eine schriftliche Erlaubnis geben, damit sie nachweisen kann, zur Abholung des Kindes berechtigt zu sein. Generell sollte aber auch geklärt sein, welche Personen berechtigt sind, das Kind von der Tagesmutter abholen zu dürfen.
Bevor es zu einem Krankheitsfall kommt, sollte auch geklärt werden, in welchen Fällen die Tagesmutter mit dem Kind einen Arzt besuchen soll. Ratsam ist eine Vereinbarung, dass die Tagesmutter umgehend die Eltern verständigen muss, wenn sie eine Erkrankung des Kindes bemerkt. Bei einem ärztlichen Notfall hat die Tagesmutter selbstverständlich die Pflicht, sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und umgehend die Eltern zu informieren.
Tagesmüttern wird von Experten empfohlen, die Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, Betreuungszeiten, Vergütung, Haftung, Versicherung am besten vertraglich zu regeln. Die ARAG bietet ihren Kunden dazu unterstützte Hilfe und im Internet sind auch die entsprechenden Vorlagen im ARAG Online Rechts-Service kostenlos nutzbar.

Schweinegrippen- Tests bringen Unkosten für Versicherungen

August 10, 2009

In einer abschließenden Sitzung wurde von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beschlossen, dass der PCR-Test auf Schweinegrippe in Zukunft in aller Regel lediglich noch in Ausnahmefällen benutzt werden soll. Die Krankenkassen haben vor, die Kosten für die zuverlässigen, dabei jedoch sehr kostenintensiven PCR-Tests nur noch bei Risikopatienten mit konkretem Erkrankungsverdacht zu übernehmen. Zu der Gruppe der Patienten mit erhöhtem Risiko gehören neben chronisch Kranken auch Schwangere und Kinder. Bei einer besonders schweren Symptomatik wollen die Krankenkassen ebenfalls die Kosten für den Test tragen.

Um von der Kostenübernahme profitieren zu können, ist es wichtig, dass das Testergebnis innerhalb von 24 Stunden erhältlich ist. Alle anderen Patienten sollen weiterhin die Möglichkeit haben, mit den Schnelltests untersucht zu werden. Problematisch dabei ist allerdings, dass diese lediglich zeigen, ob der Patient an einer Grippe erkrankt ist. Über die Art des Grippevirus kann dieser Test nichts Genaueres aussagen. Die gesetzlich Versicherten müssen die Kosten für die Schnelltests, bei denen die preiswerteste fünf Euro kostet, zumindest vorerst selbst tragen. Gegen Nachweis der Rechnung bekommen sie dann von ihrer Krankenkasse die Ausgabe zurückerstattet. Da die Schnelltests sehr hohe Fehlerquoten aufweisen, sind sie grundsätzlich als nicht besonders zuverlässig einzustufen. Lediglich 50 Prozent aller Grippefälle werden erkannt. Es gibt auch Fälle, in denen der Test ein positives Ergebnis zeigt, obwohl keine Erkrankung existiert.

Ungeklärt ist bis zum heutigen Tage auch die Frage nach der Kostenübernahme für die Schweinegrippen-Impfung. Staat und Krankenkassen wollen sich beide nicht zu einer Kostenübernahme verpflichten. Die Krankenkassen verlangen vom Staat zumindest eine Beteiligung an den Kosten, der Staat jedoch verlangt die alleinige Kostenübernahme von den Kassen.

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