Tchibo stoppt Investmentfond-Vertrieb
August 12, 2009
Der Vertrieb von Investmentfonds durch die Tchibo direct GmbH ist eingestellt worden. In einer gemeinsamen Aktion hatten AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, der Wettbewerbsverein WiW und der Branchendienst „Versicherungstip“ dagegen geklagt. Die Stellungsnahme Tchibos thematisiert den krisenbedingten Rückgang der Nachfrage. Der AfW geht allerdings davon aus, dass dieser Entschluss mit der momentan rechtshängigen Klage vor dem Landgericht Hamburg im Zusammenhang gebracht werden kann.
Nach verstrichener Abmahnung war vor mehreren Wochen Klage durch den WiW, unterstützt von AfW und „Versicherungstip“, gegen Tchibo mit der Begründung der unzulässigen Investment- und Versicherungsvermittlung eingereicht worden. Problematisch für Tchibo ist unter anderem, dass das Unternehmen über eine zum Vertrieb von Investmentfonds notwendige Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung nicht verfügt. Auch die Berufung auf den umstrittenen Tippgeberstatus für die Versicherungsvermittlung sei nicht im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Aus diesem Grunde ist die Investmentvermittlung jetzt beendet worden.
Davon abgesehen werden weiterhin unter Berufung auf den umstrittenen Tippgeberstatus über Tchibo Versicherungen vermittelt, ohne dass dabei die gesetzlichen Vorgaben für die Versicherungsvermittlung befolgt werden. In einem Statement teilt eine Tchibo-Sprecherin auf Anfrage von DAS INVESTMENT.com mit, dass der Vertrieb der Comdirect-Investmentfonds schon im März 2009 eingestellt worden sei. Eine Wiederaufnahme des Vertriebs von Investmentfonds, sofern sich die Situation des Umfelds wieder verbessert hat, wird von Tchibo nicht ausgeschlossen. Der Vertrieb der Comdirect-Fonds hatte im Herbst 2007 über die Tchibo-Website begonnen.
Schon vor zwei Jahren hatte der AfW nach einer Klage gegen den Handelskonzern Rewe im Urteil erreicht, den Verkauf von Versicherungspolicen über einen Discounter zu unterlassen. Das Landgericht Wiesbaden hatte in dem damaligen Urteil eindeutig festgestellt, dass Rewe nicht nur Tippgeber war. Im derzeitigen Verfahren gegen Tchibo wird vom AfW eine ähnliche Entscheidung erwartet.
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