Tagesmütter und ihre Absicherung
September 11, 2009
Tagesmüttern ist nicht nur eine große Verantwortung in pädagogischer sondern auch in rechtlicher Hinsicht übertragen. In dem Zeitraum, in dem die Tagesmutter die Obhut über die Tageskinder hat, übernimmt sie per Gesetz auch eine umfangreiche Aufsichtspflicht. Sie muss aufpassen, dass dem zu betreuenden Kind keine körperlichen oder seelischen Schäden geschehen, was auch heißt, dass die Tagesmutter dafür verantwortlich ist, wenn das Kind Sachen beschädigt oder andere Personen verletzt. Bereits leicht fahrlässiges Verhalten kann eine Haftung der Tagesmutter begründen. Lässt die Tagesmutter zum Beispiel das Kind einige Minuten aus den Augen, da sie ans Telefon geht, und zerkratzt das Kind in der Zeit ein Fahrzeug, ist die Tagesmutter zum Schadensersatz verpflichtet.
Ratsam ist aus diesem Grunde unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Es kommt auch vor, dass die Tagesmutter das Kind vom Kindergarten oder von der Schule abholt. Zu diesem Zwecke sollten die Eltern der Tagesmutter eine schriftliche Erlaubnis geben, damit sie nachweisen kann, zur Abholung des Kindes berechtigt zu sein. Generell sollte aber auch geklärt sein, welche Personen berechtigt sind, das Kind von der Tagesmutter abholen zu dürfen.
Bevor es zu einem Krankheitsfall kommt, sollte auch geklärt werden, in welchen Fällen die Tagesmutter mit dem Kind einen Arzt besuchen soll. Ratsam ist eine Vereinbarung, dass die Tagesmutter umgehend die Eltern verständigen muss, wenn sie eine Erkrankung des Kindes bemerkt. Bei einem ärztlichen Notfall hat die Tagesmutter selbstverständlich die Pflicht, sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und umgehend die Eltern zu informieren.
Tagesmüttern wird von Experten empfohlen, die Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, Betreuungszeiten, Vergütung, Haftung, Versicherung am besten vertraglich zu regeln. Die ARAG bietet ihren Kunden dazu unterstützte Hilfe und im Internet sind auch die entsprechenden Vorlagen im ARAG Online Rechts-Service kostenlos nutzbar.
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