Steigende Kostenbelastung der Versicherungen durch mehr Blitzeinschläge
Juli 22, 2009
Unwetter stellen einen immer mehr bestimmenden Faktor in der Sparte der Schadensübernahme der Versicherungen dar. Auch in diesem Sommer gab bereits viele Gewitter, die gravierende Schäden verursachten, welche dann den Versicherungen gemeldet wurden. Dabei spielen die Begriffe äußerer und innerer Blitzschutz eine Rolle. Der Leiter des Arbeitskreises Gebäudeblitzschutz, Jürgen Wettingfeld von der Deutschen Kommission Elektrotechnik, erklärt, dass der äußere Blitzschutz ein Blitzableiter ist, der den Blitz einfängt und ihn durch die Erdungsanlage so im Erdreich verteilt, dass er keinen Schaden anrichten kann. Schlägt ein Blitz direkt ins Haus ein, kommt es so zu keinem Brand. Der Blitzableiter ist normalerweise aus mehreren Aluminium-Drähten aufgebaut, die einen Durchmesser von 8 Millimetern haben und als sogenannte Fangleitungen bezeichnet werden. Um seiner Aufgabe als Blitzableiter erfüllen zu können, müssen alle auf dem Dach befindlichen Metallteile wie Fernsehantennen, Regenrinnen oder Geländer angeschlossen sein. Es gehört nicht nur der äußere Blitzschutz, sondern auch der innere Blitzschutz zu einer Blitzschutzanlage, durch welchen Schäden durch Überspannungen an Elektrogeräten verhindert werden. Wettingfeld sagt weiter, dass Überspannungsschäden durch direkte Blitzeinschläge wie auch durch indirekte Einwirkungen geschehen können. Die Kosten für eine gesamte Blitzschutzanlage eines Einfamilienhauses liegen ungefähr bei 3.000 Euro. Sie sollten alle vier Jahre fachmännisch gewartet werden.
Alle Schäden, die durch den Blitzeinschlag entstanden sind, werden von der Gebäudeversicherung getragen, wobei es vollkommen gleich ist, ob es eine Blitzschutzanlage gibt oder nicht. Bei der Art der Schäden wird differenziert. Liegt ein Überspannungsschaden vor, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Der Schutz vor Überspannungsschäden ist nicht automatisch Teil der Hausratversicherung, es ist aber regelmäßig kein Problem, ihn nachträglich mit in den Vertrag aufzunehmen. Bei einem durch einen Blitzeinschlag entstandenen Brand haftet die Wohngebäudeversicherung mit einem Feuerschutz.
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