Ski fahren, rodeln oder mit dem Snowboard

März 24, 2009

Winterurlauber- oder Sportler sollten niemals ohne private Haftpflicht- und Unfallversicherung in den Urlaub fahren. Ein Armbruch reicht aus, um in finanzielle Nöte zu kommen, denn schnell kann so ein Bruch mehrere Tausend Euro kosten. Stößt ein nicht versicherter Wintersportler schuldhaft mit einer anderen Person zusammen, so muss er für die gesamten Kosten, die sich aus dem Unfall ergeben, aus eigener Tasche zahlen.

Die Privathaftpflicht ist grundsätzlich eine der wichtigsten Policen, die der Bundesbürger haben sollte. Für Winterurlauber ist die Privathaftpflicht- Versicherung das A und O, denn fast jede Person, haftet für Schäden, die sie selbst verursacht hat. Im schlimmsten Fall mit dem gesamten Vermögen. Erschreckend ist, dass dessen ungeachtet, fast jeder dritte Deutsche keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Bei der privaten Haftpflichtversicherung sollte auf die Deckungssumme geachtet werden. Ebenso ist es durchaus wichtig die Ausfalldeckung eingeschlossen zu haben, denn diese übernimmt anfallenden Kosten (meist ab erst einer bestimmten Höhe), wenn der Verursacher selbst keine Versicherung besitzt. Ohne diesen Einschluss muss man als Geschädigter damit rechnen, einen langen Atem haben zu müssen, bevor Finanzansprüche in Bezug auf den Verursacher geltend gemacht werden können und das Geld tatsächlich auch erlangt werden kann.

Ein Skiunfall kann außerdem zu eigenen Verletzungen oder Behinderungen führen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vermag- sollte der Skiunfall zur Invalidität führen- den Wintersportler zu schützen. Winterurlauber, die nicht über einen Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, wird empfohlen sich eine zusätzliche Unfallpolice zuzulegen.
Für Wintersportler, außerhalb Deutschlands ihrem Hobby nachgehen, ist eine private Auslandsreise- Krankenversicherung dringend notwendig. Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollten gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte haben, denn auch hier kann es im Schadensfall zu einem finanziellen Desaster kommen. Neben den Behandlungskosten und dem Krankentransport nach Hause übernehmen die Versicherungsgesellschaften oft auch die Bergungskosten. Empfehlenswert ist zu überprüfen, ob die Bergungskosten in jedem Fall im Versicherungsschutz enthalten sind.

Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) meint, dass diejenigen, die „viel Geld für den Winterurlaub“ ausgeben, „beim Versicherungsschutz auf keinen Fall knausern“ sollten.

ACHTUNG! Zu viel Alkohol kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Was insbesondere durch die Après- Ski- Aktivitäten problematisch werden kann.

Aber nicht nur der Versicherungsschutz ist für den Winterurlauber wichtig. Sofern der Urlauber sich auf der Piste befindet, hat er sich an Verhaltensregeln zu halten. Der International Skiverband hat sie zusammengestellt. Die Verhaltensregeln, die sogenannten FIS- Regeln, gelten weltweit und bei einem eventuellen Rechtsstreit werden diese Regeln auch zur Entscheidungsgrundlage als Hilfestellung herangezogen. Zu den FIS- Regeln für Skifahrer und Snowboarder gehört unter anderem Folgendes:

 Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder. Jeder Skifahrer (*) muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt
 Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
 Wahl der Fahrspur. Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
 Überholen. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
 Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren. Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
 Anhalten. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
 Aufstieg und Abstieg. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
 Beachten der Zeichen. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
 Hilfeleistung. Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
 Ausweispflicht. Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Der International Skiverband hat ebenfalls für andere Bereiche solche FIS- Regeln erstellt. So gibt es FIS- Regeln für den Skilanglauf und die Umwelt. Der DSV, der Deutscher Skiverband e.V., hat darüber hinaus die zehn DSV Gesundheitsregeln für Skifahrer aufgestellt. Ebenso gibt der DSV Tipps zum Verhalten gegenüber Pistenraupen, für Schleppliftfahrer und für Sesselliftfahrer. Unter http://www.ski-online.de/ kann sich der interessierte Wintersportler über diese und viele weiteren Themen gründlich informieren.

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