Schlechte Zahlungsmoral bei den GKV und PKV Rückkehrern

März 27, 2008

Seit April 2007 besteht eine neue Versicherungspflicht. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde beschlossen, dass eine Allgemeine Versicherungspflicht besteht. Somit sahen sich zahlreiche Bürger dazu gezwungen, entweder in die GKV oder in die PKV zurückzukehren – zum Leidwesen der anderen Versicherungsnehmer, wie sich jetzt herausstellt.

Etliche gesetzliche Krankenkassen klagen darüber, dass nur wenige der Rückkehrer dazu bereit sind, Versicherungsbeiträge zu entrichten. Die Zahlungsmoral der Rückkehrer soll äußerst schlecht sein. Mehrere Krankenkassen ließen verlauten, dass teilweise bis zu 75 Prozent der Rückkehrer keine Versicherungsbeiträge entrichten.

Für die Krankenkassen bedeutet das eine nicht unerhebliche Mehrbelastung. Sollte sich die Zahlungsmoral der Rückkehrer nicht ändern (wovon auszugehen ist, da sich etliche Rückkehrer schlichtweg nicht in der Lage befinden, Beiträge zu entrichten) so werden die Kassen ihre Beiträge schon bald erneut anheben müssen. Für die bisherigen Versicherungsnehmer bedeutet das, noch tiefer in die Tasche greifen zu müssen.

Anders sieht die Situation in der PKV aus. Hier seien bisher nur verhältnismäßige wenige Zahlungsausfälle zu verzeichnen. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Versicherer in der Anfangsphase in der Lage befinden, die Versicherungsnehmer zu kündigen. Dies wird sich jedoch ab Januar 2009 ändern, wenn auch in der PKV eine Versicherungspflicht besteht, dann werden die privaten Versicherer ebenfalls mit höheren Ausfällen zu rechnen haben.

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