Rürup Rente
Januar 17, 2008
Neben der gestern vorgestellten Riester Rente gibt es noch weitere Formen der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert werden. Eine dieser Formen ist die Rürup Rente, die im heutigen Blogposting vorgesellt wird.
Die staatliche Förderung macht sich über einen steuerlichen Vorteil bemerkbar, der über den so genannten Sonderausgabenabzug zustande kommt. Obwohl keine Zulagen wie bei der Riester Rente zu erhalten sind, ist die Nachfrage nach entsprechenden Rentenversicherungen dennoch sehr groß. Die große Interesse an Rürup Finanzprodukten ist vor allem darauf zurückzuführen, dass es sich hierbei um eine Form der privaten Altersvorsorge handelt, bei der auch Selbstständige in den Genuss einer staatlichen Förderung gelangen können. Außerdem fällt die staatliche Förderung nicht zu knapp aus: So mancher Inhaber betrachtet seine Rürup Rentenversicherung auch als Kapitalanlage.
Gefördert werden ausschließlich Finanzprodukte, die in die Kategorie der privaten Rentenversicherung fallen. Weiterhin müssen zusätzliche Kriterien erfüllt sein, damit eine Förderung erfolgen kann. So wird zum Beispiel vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die Auszahlung in Form einer Leibrente zu erfolgen hat. Die Rentenauszahlungen dürfen frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.
Interessant ist die Rürup Rente auch deshalb, weil die eingezahlten Leistungen als „sicher“ gelten. So bleiben beispielsweise bereits getätigte Zahlungen im Rahmen des ALG II unberührt. Ebenso besteht ein Schutz vor Pfändung. Dieser gilt für die gesamte Ansparphase – nur die späteren Rentenzahlungen können gepfändet werden, sofern sie denn über der Pfändungsgrenze liegen.
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