Rürup-Rente der Skandia prämiert
Juni 26, 2009
Die fondsgebundenen Rentenversicherungen Skandia Fondsrente und Skandia Basisrente, die „Rürup-Rente“, sind durch das unabhängige Analysehaus Franke & Bornberg mit der Bestnote „FFF“ ausgezeichnet worden. Die Produkte der Skandia Lebensversicherung AG erreichen die höchsten Standards von Franke & Bornberg. Skandia Fondsrente und Skandia Basisrente sind aus diesem Grunde nicht nur für sicherheits- sondern auch für investmentorientierte Anleger überaus empfehlenswert. Des Weiteren sind die Vertragsregelungen derart verständlich gestaltet, dass der Vertragsabschluss den Kunden keine Probleme mehr bereitet, bestätigen Franke & Bornberg. Als Grundlage der Bewertung dienten die Versicherungsbedingungen.
Durch die Auszeichnung mit dem „FFF“-Rating ist die Skandia eine der wenigen Anbieter auf dem deutschen Vorsorgemarkt, die neben einer Prämierung für die Produkte in der ersten Vorsorgeschicht auch eine Auszeichnung für die Produkte in der dritten Vorsorgeschicht bekam. Um die Höchstbewertung „FFF“ zu erreichen und auch beizubehalten, hat die Skandia ihre Konditionen weiter verbessert. Aussagen der Gesellschafz zufolge können die Skandia Kunden ab sofort zusätzlich von mehr Sicherheit und mehr Flexibilität profitieren. Kombiniert wird dies mit transparenten Regelungen beispielsweise für den Fall von Zahlungsschwierigkeiten oder für das individuelle Ablaufmanagement.
Der Kunde ist mit der Skandia also gut beraten, sofern er sich für eine Rürup-Rente interessiert. Die Basisrente, die in der Umgangssprache auch als Rürup-Rente bezeichnet wird, ist eine Art der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Basis bildet der Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht. Anders als bei der klassischen privaten Rentenversicherung existiert ähnlich wie bei der Riester-Rente bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausgezahlt werden kann. Stattdessen wird lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht betrifft alle Leistungsmerkmale des Vertrages. Dazu gehören zum Beispiel die Todesfallleistung, Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.
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