Restschuldversicherung bei Ratenkrediten

Dezember 23, 2007

Die Aufnahme eines Ratenkredits ist bei vielen Banken an den Abschluss einer Restschuldversicherung gekoppelt. Mit dem Abschluss der Versicherung soll sichergestellt werden, dass die Restschuld des Kredits abgelöst wird, sollte der Kreditnehmer arbeitsunfähig werden und kein Einkommen mehr erzielen können. Für zahlreiche Kreditnehmer klingt der Abschluss einer solchen Versicherung plausibel und wird deshalb sehr häufig wahrgenommen.

Allerdings ist eine Restschuldversicherung gar nicht immer erforderlich. Gerade bei beim Abschluss von kleineren Krediten kann auf die Versicherung verzichtet werden. Denn in erster Linie geht es den Banken und Kreditvermittler nicht darum, die Restschuldbeträge zu besichern. Stattdessen geht es um die Erzielung zusätzlicher Provisionseinnahmen.

Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist nur dann erstrebenswert, wenn es um größere Kreditbeträge geht. Hier kann es durchaus sinnvoll sein, die Restschuld zu versichern, damit man im Falle von Arbeitslosigkeit nicht in die Schuldenfalle gerät. Bei kleinen Kreditbeträgen würde einem die Versicherung im Falle von Arbeitslosigkeit natürlich auch helfen, doch die Kosten, die mit dem Abschluss der Versicherung verbunden sind, sind einfach zu hoch.

Wenn man die Versicherungskosten mit in die Kreditkosten einrechnet wird man feststellen, dass so manch günstiges Kreditangebot plötzlich stark an Attraktivität verliert. Deshalb sollte man bei der Suche nach günstigen Ratenkrediten darauf achten, dass eine Kreditaufnahme ohne den Abschluss einer Versicherung erfolgen kann. Ansonsten gilt es ein Kreditangebot bei einer anderen Bank zu finden.

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