Geschlossene Fonds
Im Gegensatz zum freien Handel mit offenen Fonds, unterliegen geschlossene Fonds gewissen Bestimmungen, was den Erwerb der Anteile betrifft. Um diese Anlageform nutzen zu können, können Anleger nur während des Platzierungszeitraums Anteile zeichnen. Unternehmen, die auf der Suche nach Kapital sind, nutzen unter anderem diese Form der Eigenkapitalbeschaffung. Ist das Ziel erreicht, sprich die nötige Masse im Fond enthalten, wird dieser geschlossen. Im Gegensatz zu Aktien, die frei handelbar sind und ebenfalls Unternehmensanteile darstellen, können Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht einfach wieder zurück gegeben oder verkauft werden. Einzige Ausnahme – es findet sich ein Käufer. Bevor man sich aber dazu entschließt, hier zu investieren, sollte man sich über einige Fakten im Klaren sein. Zum einen ist man als Anleger relativ langfristig gebunden, auf der anderen Seite sind die Mindestanforderungen, was das zu investierende Kapital anbelangt, relativ hoch. Auch sollte das Risiko niemals unterschätzt werden. Durch den Erwerb der Unternehmensanteile wird man Miteigentümer der Unternehmung. Für Fehler des Managements und deren Folgen haftet in manchen Fällen der Investor, bzw. die Geldgeber mit. Speziell die Rechtsform ist an dieser Stelle von besonderer Bedeutung.
Im schlimmsten Fall entpuppt sich eine anfänglich lohnende Kapitalanlage als wirtschaftlicher Totalschaden. Da geschlossene Fonds nicht nur von Kapitalgesellschaften aufgelegt werden, fehlt in vielen Fällen die notwendige Besicherung der Kapitaleinlagen, soll heißen – im Fall der Insolvenz kann die Investition als Totalverlust abgeschrieben werden.
Daneben drohen noch andere Risiken, die an anderer Stelle noch Gegenstand eines gesonderten Abschnitts sein sollen.
Im Wesentlichen kennt die Wirtschaft folgende Arten geschlossener Fonds:
• Immobilienfonds,
• Branchenfonds,
• Medienfonds (Investition in Filme) und
• Schiffsfonds
