Reisekosten müssen wegen Island-Vulkan nicht erstattet werden

April 25, 2010

Flugreisende hatten es in den vergangenen Tagen nicht gerade leicht. Der europäische Luftraum war nahezu vollständig gesperrt, weshalb ein großer Teil der Flüge abgesagt werden musste. Wer für diese Zeit seinen Urlaub gebucht hatte und nicht auf andere Verkehrsmittel ausweichen konnte, dürfte keinen Grund zur Freude gehabt haben: Anstatt am Reiseziel entspannen zu können, galt es am Flughafen frustriert zu warten.

Zwar wurde der Flugverkehr wieder aufgenommen, jedoch dürften etliche Individualreisende noch mit weiterem Ärger zu rechnen haben. Dies trifft zumindest dann zu, wenn eine Rückerstattung der bisher geleisteten Reisekosten angestrebt wird. Denn wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ermittelt hat, müssen die meisten Reiserücktrittkostenversicherungen keine Entschädigung leisten. Grund ist die Ursache: Die auf dem Vulkanausbruch begründeten Flugausfälle gelten als nicht abgesichertes Risiko. Naturkatastrophen haben die meisten Versicherer als Risiko ausgeschlossen, weshalb sie keine Entschädigung leisten müssen.

Die Betroffenen können nur versuchen, sich mit den Anbietern, insbesondere mit dem Hotels zu einigen bzw. einen neuen Handel zu vereinbaren. Je nach Anbieter besteht die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu erhalten oder die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. Allerdings müssen die Anbieter nicht zwingend auf diese Weise verfahren: Kulanz spielt in diesem Fall eine wichtige Rolle. Nur bei den Airlines sieht es ein wenig besser aus. Um Imageschäden zu vermeiden, bemühen sich viele Airlines um eine Einigung mit ihren Flugkunden.

Wesentlich besser sind diejenigen abgesichert, die sich für Pauschalangebote entschieden haben. Laut Verbraucherzentrale bieten die Reiseveranstalter in diesem Fall eine Entschädigung an.

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