Reisegepäckversicherung

April 12, 2008

Im gestrigen Blog-Post wurde die Bedeutung der Reisekostenrücktrittversicherung aufgezeigt, einer Versicherung die vor allem dann sehr wichtig ist, wenn teure Urlaubsreisen gebucht werden. Doch neben der Reisekostenrücktrittversicherung gibt es noch weitere Versicherungslösungen, die für Urlauber sehr wichtig sein können. Eine dieser Versicherungen ist die Reisegepäckversicherung. Ihre Bedeutung soll im Folgenden erläutert werden.

Wie es der Name bereits verrät, können Urlauber und Geschäftsreisende mit der Reisegepäckversicherung ihr Reisegepäck versichern. Die Versicherung sichert vier Arten von Schäden ab, nämlich Beschädigung, Diebstahl, Verlust und Zerstörung des Reisegepäcks. Sollte es zum Schadensfall bzw. zum Versicherungsfall kommen, so ist der Versicherungsnehmer dazu berechtigt, den entstandenen Schaden vom Versicherer ersetzen zu lassen.

Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung ist vor allem dann zu empfehlen, wenn eine Reise bevorsteht, bei welcher man viel Gepäck bei sich tragen muss. Selbst wenn man nur preiswerte Gepäckstücke bei sich trägt, so kann dieses in der Summe dennoch viel Wert sein. Dementsprechend könnte ein beachtlicher finanzieller Schaden entstehen, sollte das Gepäck verloren gehen – und diese Gefahr ist größer als viele Urlauber annehmen. Aktuelle Studien belegen, dass gerade auf Flughäfen sehr viel Gepäck verloren geht. Rund vier Prozent aller Gepäckstücke sollen auf Flughäfen verloren gehen – unter anderem auch auf deutschen Flughäfen.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss ist zu beachten, dass bestimmte Gepäckstücke und Gegenstände von der Versicherung ausgeschlossen sind, wie zum Beispiel Bargeld, Wertpapiere oder auch Kunstobjekte und Antiquitäten.

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