Rechtsschutzversicherungen werden Erwartungen häufig nicht gerecht

August 14, 2010

Wer in Deutschland sein gutes Recht erhalten möchte, hat oftmals keine andere Wahl als einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich von diesem vertreten zu lassen. Weil Anwälte nicht unbedingt günstig sind, steht für etliche Bürger fest, dass sie eine Rechtsschutzversicherung benötigen. Der Hintergedanke ist klar: Sollte es einmal zum Streitfall kommen, befindet man sich in der Lage, sich problemlos einen guten Rechtsanwalt zu leisten.

Wie das Wirtschaftsmagazin „Capital“ schreibt, sieht es in der Realität jedoch häufig ganz anders aus. Des Öfteren kommt es zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Der oftmals in der Werbung angepriesene Rundum-sorglos-Schutz ist in der Praxis schlichtweg nicht existent. Dies wird vor allem an der Anzahl der Fälle deutlich, welche der zuständige Ombudsmann zu vertreten hat: Im letzten Jahr wurden gut 1.700 zulässige Beschwerden eingereicht – und das bei deutlich steigender Tendenz.

Es sind vor allem die Abrechnungsmodalitäten der Anwälte, die zum Streitthema werden. Schnell kommt es vor, dass Mandanten einen Vertrag unterzeichnen, in welchem eine kostspielige Abrechnung auf Basis von Stundensätzen vereinbart wird. Allerdings werden von den Versicherern ausschließlich die gesetzlich festgeschriebenen Honorarsätze erstattet, die meist ein ganzes Stück niedriger liegen.

Somit übernimmt der Versicherungsnehmer selbst eine wichtige Aufgabe: Er muss bei der Wahl des Rechtsanwalts sowie bei der anschließenden Vergabe des Mandats äußerst vorsichtig sein. Zugleich sollte im Vorfeld überprüft werden, ob die Rechtsschutzversicherung tatsächlich einspringt und welche Leistungen übernommen werden, damit der Versicherungsnehmer am Ende nicht das Nachsehen hat und einen Großteil der Kosten aus eigener Tasche zu finanzieren hat.

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