Rabatt-Übertragung bei Versicherungswechsel
Mai 1, 2009
Ich bin dabei mir ein neues Auto zu kaufen und möchte dabei die KFZ-Versicherung wechseln. Kann ich beim Wechsel eines Autos die bestehende Versicherung sofort kündigen? Die bisherige Versicherung lief auf den Namen meiner Frau, nun soll der neue Versicherungsvertrag mit den gleichen Rabattkonditionen auf meinen Namen laufen. Ist das möglich?
Sofern Sie sich ein neues Fahrzeug zulegen, können Sie den Versicherer frei wählen, da jedes Fahrzeug einen eigenständigen Vertrag darstellt. Das bedeutet, dass der neue Pkw einen eigenständigen Vertrag benötigt und demzufolge der alte Vertrag nach dem Verkauf des Fahrzeuges endet.
Sofern Ihre Ehefrau im alten Vertrag Versicherungsnehmer war, kann sie Ihnen ihre erfahrenen Rabatte übertragen. Allerdings muss Ihnen als Ehepaar bewusst sein, dass die Ehefrau dann keine Schadenfreiheitsrabatte mehr zur Verfügung hat.
Zur Übertragung benötigen Sie von der neuen (?) Versicherungsgesellschaft ein entsprechendes Formular (SFR-Übertragung auf einen anderen Versicherungsnehmer TB Nr. 28). Sehr wichtig ist es, dem Formular eine Kopie des Führerscheins beizufügen. Die Kopie zeigt dem Versicherer, wie lange Sie schon im Besitz des Führerscheins sind. Nur durch die Kopie des Führerscheins können Sie die Höhe der schadensfreien Rabatte Ihrer Frau erhalten, da Sie lediglich die SF-Klasse übertragen bekommen, die sie selbst tatsächlich hätten erfahren können.
An einem Beispiel erklärt: Sie besitzen den Führerschein bereits seit zehn Jahren. Ihre Frau hat den Schadenfreiheitsrabatt 15. Da Sie selbst nur zehn Jahre lang den Führerschein haben, können Sie maximal in der SF 10 eingestuft werden. Somit bekommen Sie auch nur die SF 10 von dem Vertrag Ihrer Frau übertragen. Die Differenz verfällt.
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