Preissteigerung beim PKV Anbieter- und Tarif-Wechsel ab Juli
Juni 19, 2009
Alle, die bisher privat krankenversichert sind, haben noch bis zum 30. Juni die Möglichkeit, bei einem Wechsel der Krankenversicherung ihre Altersrückstellungen zu dem neuen Anbieter mitzunehmen. Schon ab dem 1. Juli kann das nur noch durchgeführt werden, sofern der Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen worden ist.
Altersrückstellungen sollen im Alter verhindern, dass die Krankenversicherungsbeiträge zu stark ansteigen. Nun kam es jedoch im Zuge der neuesten Gesundheitsreform zu einigen Neuregelungen, auch bezüglich der Übertragbarkeit: Den Versicherten ist es nun möglich, ihr erspartes Geld bei einem Wechsel zu dem neuen Anbieter mitzunehmen. Beachtet werden sollte aber, dass die Rückstellungen lediglich im Basistarif – nicht jedoch in den anderen Volltarifen – des neuen Anbieters angerechnet werden.
Versicherte, die im Basistarif versichert sind, können nach 18 Monaten in einen Volltarif desselben Anbieters wechseln. In diesem Fall ist es dem Versicherungsanbieter allerdings erlaubt, eine erneute Gesundheitsprüfung zu verlangen und die Beiträge neu zu berechnen.
Spezialisten des Verbraucherportals „finanzen.de“ raten aus diesem Grunde dazu, keine voreiligen Entschlüsse zu treffen und die private Krankenversicherung oder den Tarif allzu schnell zu wechseln. Obwohl sich der Begriff Basistarif nach preiswerten Beiträgen anhört, befinden sich dieser in der Realität beinahe immer an der vom Gesetzgeber festgelegten Obergrenze von 570 Euro pro Monat. Dabei entsprechen die Leistungen gerade einmal dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit ist es empfehlenswert, vor einem Wechsel verschiedene Angebotsvarianten zu berechnen, um am Ende tatsächlich die günstigste Variante abzuschließen.
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