Pflicht zur Mitgliedschaft in der Krankenversicherung in Deutschland
März 23, 2009
Seit Anfang dieses Jahres besteht im Rahmen der Gesundheitsreform für alle diejenigen, die weder in einer privaten Krankenkasse noch in einer gesetzlichen sind, zumindest die Pflicht sich zur gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Bislang hatten von über 82 Millionen deutschen Bundesbürgern ungefähr 100.000 Menschen in Deutschland keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Sie müssen bis Ende Januar einen Mindest-Versicherungsschutz abschließen, sollten sie dies nicht tun, kann es dazu kommen, dass Nachzahlungen der Beiträge verlangt und Strafen verhängt werden. Jeden Monat, in dem keine Versicherung vorhanden ist, wird ein Monatsbeitrag Strafe fällig. Ab einer bestimmten Anzahl Monate für jeden Monat ein sechstel des monatlichen Beitrages. Sollten keine exakten Angaben zur Dauer der Nichtversicherung bestimmt sein, wird eine Dauer von fünf Jahren zugrunde gelegt. Diese Strafzahlungen sind zusätzlich zu den laufenden Beiträgen zu zahlen. Ab dem kommenden Jahr wird aus diesen Gründen ein brancheneinheitlicher Basistarif der privaten Krankenversicherungen, mit den Leistungen, die denen in der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen, eingeführt werden. Dieser Tarif wird dann aber auch von Personen genutzt werden können, die schon in einer privaten Versicherung sind. Gesundheitliche Gründen dürfen nicht als Vorwand genutzt werden, gewissen Personen nicht in den Basistarif aufzunehmen, auch ist es zu unterlassen für diese Menschen Zuschläge erheben.
Ziel der allgemeinen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ist es, alle Bürger in Deutschland bei Krankheit schützen zu können. Die Mehrheit der derzeitig Nicht-Versicherten in Deutschland ist früher bei einer privaten Krankenversicherung versichert gewesen und konnte ab einem gewissen Zeitpunkt die fälligen Beiträge nicht mehr bezahlen.
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