Offene Immobilienfonds könnten dauerhaft unflexibel werden

März 7, 2010

Bis zu Beginn des vergangenen Jahres standen offene Immobilienfonds besonders bei privaten Anlegern hoch im Kurs. Schließlich erzielten die Fonds seit Jahren sehr konstante Gewinne. Das letzte Jahr wurde für etliche Anleger jedoch zu einem Desaster: Einige Investmentgesellschaften sahen sich dazu gezwungen, ihre offenen Immobilienfonds vorübergehend zu schließen bzw. die Anteilsrücknahme zu verweigern. Im Verlauf der Finanzkrise wollten zu viele Anleger ihre Anteile verkaufen – so schnell konnten die Fondsmanager gar nicht für Liquidität sorgen. Selbst heute sind einige der Fonds immer noch geschlossen, sodass die Anleger nicht an ihr Geld kommen.

Damit sich dieses Desaster kein weiteres Mal wiederholt, hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den Vorschlag gemacht, offene Immobiliefonds generell mit einer Haltefrist zu belegen. Dies hätte für den Anleger gravierende Auswirkungen. Der Vorschlag sieht nämlich vor, dass Auszahlungen bzw. die Rückgabe erworbener Fondsanteile frühestens zwei Jahre nach deren Erwerb möglich ist. Hinzu kommt eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr: Es reicht nicht aus, zwei Jahre zu warten – um Anteile an die Investmentgesellschaften zu verkaufen, muss dies ein halbes Jahr vorher angekündigt werden.

Die Meinungen der Experten zu diesem Vorschlag reichen weit auseinander. Auf der einen Seite ist zu festzustellen, dass Fondsanlagen dadurch sehr stark an Attraktivität einbußen könnten und offene Immobilienfonds daher für so manchen Anleger nicht mehr interessant sind. Auf der anderen Seite könnten die Investmentgesellschaften wesentlich besser kalkulieren und somit das Risiko einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit verhindern.

Ob diese Regelung so umgesetzt wird, bleibt vorerst abzuwarten. Der entsprechende Gesetzentwurf soll im April vorgestellt werden.

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