Neuregelung der Patientenverfügung
Juli 25, 2009
Ab 1. September 2009 gibt es eine wichtige Änderung hinsichtlich der Patientenverfügung. Von diesem Zeitpunkt an sind Ärzte per Gesetz an die Wünsche ihrer Patienten gebunden. Personen, die bereits eine Patientenverfügung geschrieben haben, brauchen nichts weiter zu tun, da sich inhaltlich durch das neue Gesetz nichts ändert.
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Für die Patientenverfügung gelten laut Bundesjustizministerium zum Bespiel folgende Regelungen:
• Jeder Volljährige kann in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie er später ärztlich behandelt werden will, sobald er seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Zukünftig sind im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen die Betreuer und Bevollmächtigten an die schriftliche Patientenverfügung gebunden. Die Betreuer und Bevollmächtigten müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der momentanen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen klar zur Geltung bringen.
• Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.
• Sofern es keine Patientenverfügung gibt oder die Festlegungen nicht der gegenwärtigen Situation entsprechen, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, den ärztlichen Eingriff oder die Heilbehandlung einwilligt.
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