Neue Vertriebschancen für Berater dank Entgeltumwandlung für Klinikärzte

März 6, 2010

Für Berater, die sich mit dem Bereich der Unterstützungskassen-Versorgung beschäftigen, werden sich neue Vertriebschancen in der Zielgruppe der Klinikärzte ergeben. Schließlich können diese durch einen rückwirkend zum 01. Mai 2009 vereinbarten Tarifvertrag eine Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen. Ärzte haben seit Neuestem dank des Tarifvertrags die Möglichkeit, eine Entgeltumwandlung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse durchzuführen. Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse, erläutert, dass bei der Unterstützungskasse Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei angelegt werden können und das unabhängig von den Beiträgen, die in Versorgungswerke des Bundes und der Länder (VBL) eingezahlt werden. Bei anderen Durchführungswegen ist die Beitragszahlung auf maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grundlage für die maximale Höhe der zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dieser Grenze werden die Beiträge gedeckelt und bleiben gleich, auch wenn das faktische Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. In diesem Jahr liegt die Grenze bei 45.000 Euro, was monatlich 3.750 Euro entspricht. Die Deutsche Unterstützungskasse hat für die Berater unterschiedliche Vertriebshilfen zur Verfügung gestellt. Zu diesen Optionen gehört zum Beispiel ein Online- Formulargenerator. Diese Versicherungsofferte ist ein persönliches Versichererportfolio aus klassischen und chancenorientierten Lebensversicherungen.

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