Nebeneinkünfte – gelten für Politiker andere Gesetze?
April 24, 2008
Mit seinem Verhalten stößt Otto Schily nicht gerade auf viel Gegenliebe – weder innerhalb der Partei, noch bei den Wählern. Dabei hatte alles so harmlos angefangen: Der ehemalige Minister wurde darum gebeten, seine Nebeneinkünfte offen zu legen. Da er sich jedoch weigerte, leitete Bundestagspräsident Norbert Lammert ein Verfahren gegen den Politker ein. Da sich Schily weiterhin weigerte seine Nebeneinkünfte offen zu legen – und dies auch weiterhin tut – wurde er zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verdonnert. Es sind etwa 22.000 Euro, die er nun berappen soll.
Der Fall hat in den Medien für einen großen Wirbel gesorgt. Schließlich ist Otto Schily ein gewählter Vertreter des Volkes und sollte sich somit in erster Linie darum kümmern, seine Aufgaben als Politiker wahrzunehmen. Seine Weigerung, über seine Nebeneinkünfte zu informieren, lässt darauf hindeuten, dass er nebenberuflich gutes Geld verdient – eventuell so viel Geld, dass man sich fragen muss, ob er sich überhaupt in der Lage befindet, seinen Hauptberuf sowie seine nebenberuflichen Tätigkeiten unter einen Hut zu bekommen.
Vor allem unter den Wähler ist das Ärgernis groß: Immerhin befinden sich unter ihnen auch etliche Hartz IV Empfänger. Im Gegensatz zu Herrn Schily können es sich die Empfänger von Hartz IV nicht erlauben, ihre Nebeneinkünfte nicht freizulegen. Weil viele der Wähler sehr verärgert sind, könnte es sein, dass der 75-Jährige somit unfreiwillig das Ende seiner politischen Laufbahn eingeläutet hat.
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