Mieter können sich nicht alle Kosten erstatten lassen

Mai 2, 2010

Wenn Mieter in die eigene Tasche greifen, um ein Mietobjekt hinsichtlich dessen Ausstattung zu erweitern oder zu verändern, können sie sich die Kosten oftmals vollständig oder zumindest anteilig vom Vermieter erstatten lassen. Allerdings gilt dies längst nicht für jede Anschaffung – weshalb es umso wichtiger ist, sich im Vorfeld zu informieren und das Vorhaben mit dem Mieter genau zu besprechen.

Diese Erfahrung durfte erst kürzlich ein Mieter machen, der sich in seiner Mietwohnung nicht sicher genug fühlte und deshalb an den Fenstern der von ihm genutzten Wohnung zusätzliche Sicherheitsbeschläge anbringen ließ. Die hierdurch entstandenen Kosten wollte er sich vom Vermieter erstatten lassen, der sich jedoch weigerte, den geforderten Betrag zu bezahlen.

Daraufhin zog der Mieter vor Gericht. Dort verwies er unter anderem auf den Mietvertrag – darin war festgehalten, dass die Wohnanlage durch Videokameras gesichert sich. Weshalb dies eine Berechtigung darstellen sollte, vom Mieter die Kostenübernahme für Sicherheitsbeschläge zu übernehmen, konnten die Richter jedoch nicht feststellen. Wie die „Financial Times Deutschland“ (FTD) schreibt, wurde der Klage nicht stattgegeben. Stattdessen entschied das Kammergericht Berlin, dass der Mieter die entstandenen Kosten in voller Höhe selbst zu tragen hat.

Eine Kostenübernahme wäre nur dann denkbar gewesen, wenn der Mieter zuvor mit dem Vermieter eine ausführliche Absprache über die Nachrüstung getroffen hätte. Dies hätte auch im Übrigen über den Mietvertrag erfolgen können, indem man sich über die Ergreifung von Einbruchsicherungen geeinigt hätte. Allerdings werden derartige Vereinbarungen nur selten getroffen und sind daher nur in den wenigsten Mietverträgen zu finden.

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