Lawinen: Wer trägt die Kosten?

März 19, 2009

Durch klimatische Veränderungen ist der Schneefall in den letzten Jahren wesentlich stärker ausgefallen als üblich. Damit steigt auch die Gefahr der Lawinenabgänge. Wer schlussendlich die Kosten bei Beschädigungen zu tragen hat, ist nicht immer eindeutig zu sagen. Je nach Fall hat entweder der Hausbesitzer, von dessen Dach sich eine Lawine gelöst hat, oder der Betroffene selbst die Kosten für die Schäden zu übernehmen.
In aller Regel muss der Hausbesitzer die je nach Region unterschiedlichen Pflichten erfüllen, die von der Lage des Hauses, der Neigung des Daches und den jeweiligen Witterungsbedingungen abhängig sind. Sollte diese Pflichten nicht beachtet werden und bringt der Hausbesitzer entgegen der Vorschriften, wie zum Beispiel das Nicht- Anbringen eines Schneefanggitters an seinem Dach, muss er im Schadensfall haften.
Gemäß der aktuellen Rechtssprechung ist ein Hausbesitzer, der allen baulichen Vorschriften befolgt hat, nicht haftbar zu machen, sogar dann, wenn es zu einem besonders starken Schneefall und dadurch zu einem erhöhten Risiko kommen sollte. Sollte es zu so einem Fall kommen, sind es die Verkehrsteilnehmer, die sich an die extreme Wetterlage anzupassen haben. Die einzige Ausnahme würde dabei der Fall darstellen, wenn bei einem Neigungswinkel des Daches von über 38 Grad an einer belebten Verkehrsstraße und besonders starkem Schneefall dem Hausbesitzer unterstellt werden könnte, er hätte nicht genügend Maßnahmen durchgeführt hat, um das Risiko zu verkleinern.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dem Betroffenen für mitschuldig zu erklären. Im Einzelfall kann das dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nicht trägt. Wichtig ist, dass die Gefahr von dem Betroffenen eindeutig erkennbar gewesen sein musste, was zum Beispiel im Dunkeln nicht der Fall wäre.

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