Krankenversicherungsprämien zahlen und dabei sparen

Februar 14, 2010

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind die aktuellen Regelungen zum Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungswidrig sind. Die Begrenzung des Abzugs entsprechender Beiträge wurde durch die Richter besonders kritisiert, da diese sehr oft für eine vollständige steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen für eine Basisversorgung zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht ausreichend sind. Daraufhin reagierte der Gesetzgeber, indem bereits seit dem 01. Januar 2010 die absetzbaren Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen erhöht wurden. Die Versicherungsbeiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung können jetzt auch unbegrenzt steuerlich abgesetzt werden.
Bei der privaten Krankenversicherung ist dies in Höhe der sogenannten Basisversicherung möglich. Dazu werden mithilfe von Punktwertungen die Mehrleistungen bei den Tarifleistungen herausgerechnet. Das führt auch dazu, dass bei fast allen PKV-Tarifen ungefähr 80 Prozent der tatsächlich gezahlten Prämien steuerlich geltend gemacht werden können. Dieser Steuervorteil ist insbesondere für Selbstständige und Familien, in denen alle Familienmitglieder mit einem eigenen Betrag privat versichert sind, sehr nützlich. Aber auch Versicherte mit leistungsstarken Tarifen und entsprechend hoher Prämie profitieren davon. Die Steuerersparnis kann sich bis auf mehrere Tausend Euro pro Jahr summieren.
Um seinen individuellen Steuerentlastung zu kalkulieren, bietet der Münchner Verein seinen Kunden und Vertriebspartnern unter www.muenchner-verein.de/buergerentlastungsgesetzrechner einen Online-Rechner, der einfach zu bedienen ist und für viele privat Versicherte interessante Ergebnisse liefern dürfte.

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