Kosten für Arbeitszimmer dürfen abgesetzt werden

August 1, 2010

Bereits seit September vergangenen Jahres war es unter Vorbehalt möglich, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Schon damals wurde davon ausgegangen, dass das Bundesverwaltungsgericht das Absetzen entsprechender Kosten wieder zulassen würde. So ist es nun gekommen. In der vergangenen Woche hat das Bundesverwaltungsgericht die bisher geltende Regelung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern gekippt.

Für all diejenigen, die von zu Hause aus arbeiten bzw. zumindest einen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause verbringen, bedeutet dies, bestimmte Ausgaben steuerlich wieder geltend machen zu dürfen. Wie die Medien bereits in aller Breite deutlich gemacht haben, zählen vor allem Lehrer zu den Gewinnern der Gerichtsentscheidung: Weil sie viele Arbeiten wie beispielsweise die Vorbereitung des Unterrichts zu Hause vornehmen, dürfen sie bestimmte Kosten absetzen. Aber auch viele weitere Berufsgruppen können von dieser Regelung profitieren. Entscheidend ist, dass ein ausreichender Teil der Arbeitszeit im Arbeitszimmer verbracht wird.

Wie „Focus Online“ mitteilt, gilt die neue Regelung ab sofort – und das sogar rückwirkend bis einschließlich 2007. Damit Erstattungen für bereits abgeschlossene Steuerzeiträume möglich sind, will das Bundesfinanzministerium sicherstellen, dass bisherige Steuerbescheide (von 2007 bis 2010) als vorläufig eingestuft werden. Dadurch wird den Steuerzahlern die Möglichkeit eingeräumt, Nachweise bei ihren Finanzämtern einzureichen und somit die Steuerlast vergangener Jahre zu verringern.

Zu den eigentlichen Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, zählen Mieten und Versicherungsbeiträge. Über die Höhe des Abzugs entscheiden nicht nur die Kosten, sondern auch die Größe des Arbeitszimmers. In Relation zur gesamten Wohnfläche entscheidet die Grundfläche des Zimmers über den Anteil an den Gesamtkosten.

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