Hochwasserschaden: Autos mit Kaskoversicherung sind geschützt

Mai 29, 2010

Nicht nur in Polen, auch in einigen Teilen Deutschlands droht eine Hochwasserkatastrophe. Vor allem Brandenburg gilt als gefährdet: Am Freitag wurde in Frankfurt/Oder die höchste Hochwasseralarmstufe ausgerufen. Das Hochwasser der Oder hat laut einem Sprecher der Stadt die kritische Marke von sechs Metern erreicht. Nun droht mehreren Gebieten die Überflutung.

Für derartige Überflutungen ist die Region bekannt. Dennoch rechnet man nicht immer damit – da wundert es nicht, dass neben Gebäuden auch Pkw beschädigt werden, obwohl man diese im Vorfeld noch an einem anderen Ort hätte sicher unterstellen können.

Wenn ein Auto zum Opfer einer Hochwasserkatastrophe wird, besteht die Möglichkeit, den entstandenen Schaden über die Kfz-Versicherung zu regulieren. Wie der Nachrichtensender „n-tv“ berichtet, besteht ein entsprechender Schutz, wenn eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung decken Hochwasserschäden ab.

Allerdings gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes gewisse Einschränkungen. Der am Fahrzeug entstandene Schaden muss tatsächlich auf das Hochwasser bzw. auf eine Überschwemmung zurückzuführen sein – zumindest wenn man über einen Teilkaskoschutz verfügt. Sollte man den Schaden selbst verursacht haben, beispielsweise indem man trotz Hochwasser gefahren ist und einen Unfall verursacht hat, so braucht der Versicherer nicht zu zahlen. In solch einem Fall ist ausschließlich durch die Vollkaskoversicherung ein Schutz gewährleistet.

Ein wichtiges Thema ist auch die Fahrlässigkeit: Sollte vor dem Hochwasser ausdrücklich gewarnt worden sein, so müssen Autobesitzer Vorsorge leisten, indem sie ihre Fahrzeuge sicher unterstellen. Sollte dies nicht unternommen werden und kein triftiger Grund genannt werden können, der den Versicherten davon abgehalten hat, das Fahrzeug zu schützen, kann der Versicherer die Entschädigung verweigern.

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