Tierhalterhaftpflicht
Nicht jedes Tier muss über eine Tierhalterhaftpflicht versichert werden. So genannte Kleintiere wie zum Beispiel Vögel, Hamster, Katzen und Bienen fallen noch unter die Private Haftpflicht und sind bei Schäden auch über diese abgesichert. Hunde, egal welcher Größe, benötigen jedoch, wie auch Pferde, eine Tierhalterhaftpflicht. Auch für Nutztiere, Esel und wilde Tiere hat ein Tierhalter eine Haftpflicht und ist sehr gut damit beraten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Gefährdungshaftung, die der Tierhalter als solches schon durch das Halten von Tieren trägt. In mancher Tierhalterhaftpflicht wird auch die Haftung für – kurzzeitige – Tierhüter übernommen. Dies ist jedoch dann vertraglich geregelt und man darf als Tierhalter nicht automatisch davon ausgehen, dass die kurzzeitige Tierhütung durch Dritte auch in ihre Versicherung integriert ist.
Neben den Hunden, welche ja der Deutschen liebstes Haustier sind, muss auch bei der Haltung von Pferden über eine Versicherung nachgedacht werden. Viel zu oft wird dabei übersehen, dass auch jedes noch so sanfte Tier eben ein Tier ist und dementsprechend Schäden herbeiführen kann. Und gerade ein ausbrechendes Pferd hat schon oft zu hohen Sachschäden geführt, aber auch zu Personenschäden, wenn es zum Beispiel auf eine Fahrbahn gelaufen ist und dabei zum Teil schwere Unfälle verursacht. Viele Tierhalter unterschätzen leider oft die Gefahren, welche die Haltung von Tieren mit sich bringt. Wie auch kleine Kinder können auch Tiere enorme Schäden und in der Folge davon sehr hohe Schadenssummen verursachen.
