Jagdhaftpflicht-Versicherung
Vielen unbekannt ist die Jagdhaftpflichtversicherung. Dabei ist diese sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Bevor man seinen Jagdschein bei der entsprechenden Behörde, der Jagdbehörde, abholen kann, muss man den Abschluss einer Jagdhaftpflicht nachweisen. Bei der Jagdhaftpflicht geht es vor allem um die Absicherung des Jagdrisikos durch eine Versicherung. Das Jagdrisiko bedeutet unter anderem alles, was mit der unmittelbaren Jagdausübung zusammenhängt, aber auch mit der mittelbaren Jagdausübung. Zum Teil mitversichert sind auch das Halten von Jagdhunden und der Gebrauch von Beizvögeln, dies hängt aber wiederum vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Weiterhin versichert ist bei Jagdeinrichtungen der Betrieb als solcher, was sehr wichtig ist, falls es dort zu irgendwelchen Zwischenfällen kommt. Auch bei der Durchführung von Jagden, zum Beispiel im gesellschaftlichen Rahmen, ist darauf zu achten, dass die daraus entstehenden Schäden von der Versicherung getragen werden. Gerade hierbei kommt es oft zu Personen-, Sach-, und zu Tierschäden, die sehr schnell horrende Schadenssummen erreichen können. Wichtig bei der Jagdhaftpflicht ist auch, dass die Schmerzensgeldansprüche von Betroffenen und Angehörigen bei Personenschäden in den Versicherungsvertrag miteinbezogen sind.
