Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wer ein Haus vermietet, oder ein Grundstück besitzt, das unbebaut ist, kann fast nicht ohne die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auskommen. Denn ein Haus- und Grundbesitzer ist der alleinige Pflichtige, wenn es um Schäden im, um und am Haus und am Grundstück geht. Die Private Haftpflichtversicherung tritt in diesem Falle nicht mehr für die Bezahlung der entstandenen Schäden ein, so dass der Haus- und Grundbesitzer letztendlich alle Schäden zahlen muss, die in Bezug auf das Haus oder das Grundstück auftreten.
Da der Haus- und Grundbesitzer sowohl die Verkehrssicherungspflicht als auch die Instandhaltungspflicht hat, können bei entstandenen Schäden sehr schnell hohe Schadenssummen aufkommen, die zu zahlen ein Einzelner meist nicht in der Lage ist. Zur Verkehrssicherungspflicht zählen das Streuen und Räumen bei Schnee und Eisglätte, das Schadloshalten von Wegen und Zufahrten und die richtige Beleuchtung des Hauseingangs. Kommt es durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten zu Personen- oder Sachschäden, muss der Haus- und Grundbesitzer diese bezahlen. Dabei ist auch zu beachten, dass selbst in dem Fall, in dem eine Niederlegung der Pflichtübergabe an den Mieter per Mietvertrag erfolgt ist, dennoch der Hauseigentümer der Haftpflichtige ist. Dies zu wissen, ist sehr wichtig, und bewahrt einen Hausbesitzer davor, den Fehler zu machen, keine Versicherung im Rahmen einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen.
Die Instandhaltungspflicht gebietet unter anderem die Instandhaltung des Mauerwerks und des Dachstuhls. Kommen zum Beispiel durch lose gewordene und heruntergefallene Dachziegel Menschen zu Schaden, muss der Hausbesitzer den Personenschaden in voller Höhe zahlen und kann sich nicht mit einem Nichtwissen die Schadensfreiheit zugestehen. Er hat die alleinige Sorgfalts- und eben Instandhaltungspflicht. Das Gleiche gilt bei Stücken, die sich aus dem Mauerwerk lösen und so zur Gefahr für Leib und Leben werden können. Gerade bei Stürmen ist dies zu beachten und umgehend nach einem solchen Sturm sollte das Haus genau begutachtet werden, um nachfolgende Schäden zu vermeiden.
