Gewässerschaden- haftpflicht


Der Name Gewässerschadenhaftpflicht kann auf den ersten Moment sehr irreführend sein für jemanden, der sich noch nie mit diesem Gebiet der Haftpflichtversicherungen befasst hat. Dabei ist die Gewässerschadenhaftpflicht eher als Öltankhaftpflicht zu benennen, was den Sinn dieser Versicherung fast schon erklärt. Bei Öltanks, sei es nun ober- oder unterirdisch, kann es immer zu Austritten von Öl kommen, aufgrund von Tankbeschädigungen oder Beschädigungen der Leitungen. Beschädigungen können aufgrund von Materialfehlern entstehen oder aufgrund technischer Probleme, aber auch fahrlässiger oder grobfahrlässiges Verhalten der Entnehmer können zu Ölaustritten führen. Da hierbei sowohl Personen wie auch Sachen zu Schaden kommen können, deckt die Gewässerschadenhaftpflicht diese ab, auch die Vermögensschäden, die aus den Schäden an Menschen oder Sachen entstehen können.
Die Ölhaftpflichtversicherung bzw. Gewässerschadenhaftpflicht wird unterschiedlich berechnet, je nach dem, wo der Öltank steht. Dies ist im Voraus zu wissen, bevor man zum Beispiel bei einer Versicherung anfragt wegen eines Vertrags.

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