Gothaer mit Altersvorsorge für TierarzthelferInnen
April 22, 2009
Im Rahmen des neuen Tarifvertrages haben TierarzthelferInnen seit Beginn dieses Monats gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 30 Euro monatlich zur betrieblichen Altersvorsorge. Kommt es zu einem Verzicht auf vermögenswirksame Leistungen, wird der Beitrag sogar auf 66 Euro monatlich erweitert. Außerdem ist es jeder Arzthelferin erlaubt, weitere Summen ihres Bruttogehaltes im Rahmen einer Entgeltumwandlung für ihre eigene Betriebsrente zu benutzen. Der Arbeitgeber soll bei der Entgeltumwandlung durch eine weitere Unterstützung in Höhe von 20 Prozent des Umwandlungsbetrags helfen.
Durch dieses Vorgehen wird es der Tierarzthelferin möglich gemacht, ohne großen Nettoaufwand einen Betrag für die eigene Vorsorge anzusparen. Die Gothaer offeriert nun eine Komplett- Lösung zur Umsetzung der neuen Vereinbarungen. Damit dem Arzt die Abwicklung erleichtert wird, ist das Angebot speziell auf diese Regelung angepasst worden. Der Tierarzt hat lediglich die Aufgabe, für seine Angestellten einen Vertrag mit einer Direktversicherung oder Pensionskasse abzuschließen. Die Beiträge für beide Varianten sind aufgrund der staatlichen Förderung steuer- und sozialabgabenfrei. Als einmalige Kapitalanlage oder als lebenslange Rente werden dann bei Erreichen des Rentenalters die Leistungen von der Gothaer aus dieser Versicherung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
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