GKV: Leistungskürzungen sind vorerst vom Tisch
Juli 8, 2010
Weil auf den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung ein äußerst hoher Kostendruck lastet, ist die Regierung zum Handeln gezwungen: Eine weitere Gesundheitsreform ist unausweichlich. Da auf lange Sicht nicht nur die Beiträge angehoben werden können, haben die Medien in der vergangenen Woche über mögliche Leistungskürzungen berichtet. Unter anderem soll in der Koalition darüber diskutiert worden sein, die Übernahme der Behandlungskosten bei selbstverschuldeten Unfällen zu streichen.
Für die Kassenmitglieder würde eine solche Streichung einen immensen Leistungseinschnitt bedeuten: Ohne ergänzenden Versicherungsschutz wäre man einen hohen gesundheitlichen und vor allem auch finanziellen Risiko ausgesetzt. Doch wie es scheint, ist dieses Thema erst einmal vom Tisch. In der gestrigen Pressekonferenz, in der über die bevorstehenden Änderungen der gesetzlichen Krankenversicherung informiert wurde, ist das Thema Leistungskürzung nicht gefallen.
Ein entsprechendes Gesetz wurde selbstverständlich noch nicht verabschiedet – aktuell sieht es jedoch ganz danach aus, als ob das Thema Leistungskürzung noch einmal verschoben wurde. Die Regierung möchte den Kostendruck im Gesundheitssystem auf eine andere Weise in den Griff bekommen. In erster Linie wird auf die Erhöhung der Beiträge gesetzt. Ab 2011 wird der Beitragssatz der GKV von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Außerdem dürfen die Kassen einen höheren Zusatzbeitrag erheben. Kassenpatienten müssen demnach mit deutlich höheren Kosten rechnen.
Ganz anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Langfristige Erhöhungen der Versicherungsprämien sind zwar ebenfalls unvermeidbar, jedoch fallen sie nicht so hoch aus. Leistungskürzungen sind im Übrigen gänzlich ausgeschlossen: Die vertraglich vereinbarten Leistungen stehen den Versicherungsnehmern zu und dürfen von den Versicherern nicht einfach gekürzt werden.
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