Steuern
In die Besteuerung von Aktiengewinnen ist durch die Unternehmenssteuerreform einiges in Bewegung geraten. Ab 2009 werden die Erträge aus Aktiengeschäften pauschal mit 25% besteuert. Dieser Betrag wird durch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag noch weiter steigen. Treten in einem Jahr Verluste aus Aktiengeschäften auf, kann die Bank diese mit den Gewinnen verrechnen. Das Kreditinstitut ist dazu verpflichtet, die Abgeltungssteuer sofort an den Fiskus zu entrichten.
Bis dahin gilt weiter das so genannte Halbeinkünfteverfahren, bei dem nur 50% der Gewinne, sofern die Aktien weniger als 12 Monate gehalten wurden, versteuert werden müssen. Diese werden dem Einkommen aufgeschlagen und müssen somit über die Einkommenssteuer abgerechnet werden. Die Veräußerungsfrist gehört ab dem 01.01. 2009 ebenfalls der Vergangenheit an. Erträge, die unter einem bestimmten Freibetrag liegen, müssen nicht versteuert werden.
