Gaspreiserhöhung: Verbraucher müssen sich nicht alles gefallen lassen
April 30, 2008
Bereits seit Jahren sind die Rohstoffpreise und somit auch die Energiepreise vehement am steigen. Vor allem was das Erdgas betrifft, so stöhnen viele Haushalte über die ständigen Preiserhöhungen – und einige wehren sich sogar dagegen. So auch 160 Kunden das sächsischen Energieversorgers ESO Erdgas GmbH. Der Versorger hatte während der Zeit von 2005 bis 2006 mehrfach bzw. viermal die Gaspreise erhöht – von der Erhöhung waren auch Kunden betroffen, die Laufzeitverträge abgeschlossen hatten. Die Verträge sollte ihnen eine Preisstabilität garantiert. Doch trotz der Verträge hatte der Versorger die Preise erhöht.
Weil sich die Verbraucher diese Vorgehensweise nicht gefallen lassen wollten, sind sie vor Gericht gezogen. Zu guter Letzt landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter haben entschieden, dass der Versorger nicht rechts gehandelt hat. Somit können die 160 betroffenen Kunden auf eine Rückzahlung der zu viel bezahlten Kosten bestehen.
Aus dem Urteil geht hervor, dass der Versorger den Erdgaspreis nicht ohne weiteres erhöhen kann – zumindest nicht wenn ein Vertrag mit fester Laufzeit und Preisgarantie abgeschlossen wurde. Die Preiserhöhung kann erst durchgesetzt werden, wenn die Verträge das jeweilige Laufzeitende erreicht haben. Allerdings ist fraglich, ob die Kunden ihrem Versorger weiterhin treu bleiben werden.
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