ERV mit Informationen zur Influenza-A/H1N1

Oktober 26, 2009

Die Europäische Reiseversicherung AG (ERV) reguliert Versicherungsfälle, die in Zusammenhang mit der Neuen Grippe stehen, im Sinne der Pandemie-Definition weiterhin ohne Begrenzung. Die Europäische Reiseversicherung AG versteht unter den Begriff Pandemie wie folgt:
Eine Pandemie liegt vor, wenn auf weiten Teilen eines Kontinents oder mehrerer Kontinente eine infektiöse Erkrankung ausbricht. Konkret müssen bei der ERV zwei Voraussetzungen für eine Pandemie gegeben sein: Weltweit müssten mindestens 10 Millionen Personen an der Neuen Grippe erkrankt sein und zudem muss die WHO für die Pandemie Warnstufe 6 ausgerufen haben. Wenn die Anzahl der weltweit an Neuer Grippe erkrankten Personen tatsächlich 10 Millionen überschreitet, dann greift die Pandemie-Definition der ERV. Kontinuierlich wird die Statistik zur Zahl der Neuerkrankten fortgeführt, damit die WHO den Überblick behält. Beispielsweise lag die Anzahl der an der Influenza-A H1/N1 Erkrankten weltweit am 12. Oktober dieses Jahres bei über 378.223, bereits wenige Tage später, am 16. Oktober waren es schon 399.232.

Der aktuelle Stand der weltweiten Infizierungen mit der Neuen Grippe kann auf den Internetseiten der WHO jederzeit abgerufen werden. Sofern die Anzahl von mindestens 10 Millionen Personen Erkrankten erreicht werden sollte, wird die ERV rechtzeitig auf eine mögliche Einschränkung des Versicherungsschutzes hinweisen. Ab heute ist es zunächst für Berufsgruppen wir Rettungskräfte, Ärzte, Schwestern, Polizisten und Politiker möflich, sich gegen den Erreger impfen zu lassen. Bisher lief die Massen-Impfaktion allerdings schleppend an.

Interessierte, die noch Rückfragen zum Thema Neue Grippe und Reiseschutz können sich an das Service Center der ERV unter der Nummer (0 89) 4166- 1766 wenden oder unter http://www.reiseversicherung.de nach weiteren Informationen suchen.

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