Einlagensicherung – eine Garantie für den Anleger?

April 10, 2008

Die Schließung der Weserbank hat in den Medien für einen großen Rummel gesorgt. Vor allem in der Tagespresse wurde heute ausführlich über die Schließung des Bankhauses berichtet, obwohl es sich bei der Weserbank um ein wirklich kleines Bankhaus handelt. Wie bereits gestern hier im Blog erwähnt wurde, sind nur wenige Bankkunden von der Schließung betroffen.

Sowohl den betroffenen Kunden als auch vielen anderen Menschen stellt sich die Frage, was im Falle der Bankschließung mit den Bankguthaben der Kunden passiert. Schließlich wäre es für die Bankkunden sehr ärgerlich, wenn ihre Gelder für immer und ewig verloren wären. Doch so ist es zum Glück nicht – schließlich gibt es die so genannte Einlagensicherung. Diese ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie sieht vor, dass Kundeneinlagen bis zur Höhe von 20.000 Euro abgesichert sind – die meisten Banken treffen weitere Maßnahmen, um ihren Kunden eine höhere Einlagensicherung anbieten zu können.

Mittlerweile wird die Einlagensicherung von vielen Anlegern als Garantie dafür gesehen, bei jedem Kreditinstitut Anlagen tätigen zu können. Gerade bei ausländischen Banken, die mit attraktiven Zinsangeboten auf den deutschen Markt drängen, lassen sie sich schnell zu einem Investment verleiten. Allerdings stellt sich die Frage, wie es um ihre Anlagen im tatsächlichen Fall einer Bankinsolvenz steht. Zwar garantiert ihnen die Einlagensicherung die Rückzahlung der getätigten Anlagen. Doch wie lang kann es dauern, bis die Einlagen an den Kunden zurück überwiesen werden? Es wird sicherlich nicht so sein, dass die Bank automatisch auf ihre Kunden zukommt und das Geld innerhalb weniger Wochen überweist. Stattdessen ist davon auszugehen, dass den Betroffenen eine Menge Arbeit in Form von Schriftverkehr bevorsteht, damit ihnen ihr Geld zurückerstattet wird – in Abhängigkeit von der Ausgangslage könnte sich dieser Prozess über einen jahrelangen Zeitraum erstrecken.

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