Die „Schwarze Liste“ der Versicherungen
Juli 29, 2009
Die meisten Kunden der Versicherer wissen gar nicht, dass ihre Daten in einer großen Zentraldatei gespeichert werden. Der Grund dafür ist, dass damit das sogenannte Schadensrisiko des Kunden errechnet werden kann. Seit dem 1. April 2009 kann man diese Daten allerdings abfragen.
Im Computermeldesystem HIS, der “Schwarzen Liste“ der Versicherungen, sammeln die Gesellschaften seit 1993 auffällige Schadensmeldungen. Diese werden zentral verwaltet. Versicherungen, die diesem System mitangeschlossen sind, können die Einträge verschlüsselt abrufen, um so mehr über auffällige Kunden zu erfahren.
Nach neuesten Daten sind mittlerweile neuneinhalb Millionen Datensätze in HIS gespeichert. Daten- und Verbraucherschützer kritisieren hierbei, dass Betroffene in der Vergangenheit über die Einträge gar nicht informiert wurden. Aus diesem Grunde gilt seit 1. April 2009 eine Änderung: Neue Kunden werden nun direkt von der Versicherung informiert, wenn sie an die HIS-Liste gemeldet werden.
Bei Bestandskunden ist es ein wenig komplizierter: Ein Bestandskunde kann jetzt schriftlich einen Antrag beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft stellen. Wichtig ist, dass als Legitimation eine Kopie des Personalausweises beigefügt sein muss. Vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft kommt dann die Information, ob ein Eintrag vorliegt und wer ihn vorgenommen hat. Auf diese Weise kann sich der Altkunde dann direkt an die betroffene Versicherung wenden, denn über die speziellen Inhalte der Einträge muss sich der Kunde direkt beim Versicherer informieren. Dies muss auch in schriftlicher Form erfolgen.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Hinweis- und Informationssystem
Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin
www.gdv.de
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