Deutsche Rentenversicherung braucht steuerliche Identifikationsnummer

Juni 22, 2009

Die gesetzliche Rentenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen einer sogenannten Rentenbezugsmitteilung der Finanzverwaltung Mitteilung über geleistete Rentenzahlungen zu machen. Um die übermittelten Daten den zuständigen Stellen in der Finanzverwaltung zuzuordnen, gibt es für die Deutsche Rentenversicherung die gesetzliche Verpflichtung, zusammen mit der Mitteilung über die Rentenzahlungen auch die sogenannte steuerliche Identifikationsnummer anzugeben. Diese Identifikationsnummer gibt es seit dem letzten Jahr und wurde vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Bürger vergeben.

Um das Verfahren für die Rentnerinnen und Rentner einfach zu halten, erkundigt sich die gesetzliche Rentenversicherung bei dem Bundeszentralamt für Steuern nach der steuerlichen Identifikationsnummer und ordnet sie automatisch zu. Allerdings konnte bei rund 430.000 Rentnerinnen und Rentnern die angefragte Nummer auf diesen Weg nicht herausgefunden werden, sodass sie nun von der Deutschen Rentenversicherung direkt angeschrieben werden mit der Bitte um Mitteilung ihrer steuerlichen identifikationsnummer. Durch die Anfrage soll die Rentenversicherung der gesetzlichen Pflicht zur Übermittlung der Daten an die Finanzämter nachkommen können.

Egal, ob für den einzelnen Rentner eine Steuerpflicht besteht oder nicht, die Anfrage wird erfolgen. Die schriftlichen Anfragen der Rentenversicherung sind ab Mitte Juni verschickt worden und werden die betroffenen Rentner in diesen Tagen erreichen, die dann mit einer baldigen Antwort zur Behebung der fehlenden Angaben beitragen können.

Comments

Got something to say?

You must be logged in to post a comment.