degenia Novum: Schadenfreiheitsregelung bei SB-Tarifen
Juli 17, 2009
Die degenia hat schon immer einen Fokus auf Selbstbehalte im Schadenfall gehabt. Damit der Selbstbehalt aber auch für beide Seiten, das heißt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Versicherung selbst, auf einer sinnvollen Regelung basiert und um für den Makler einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, SB-Tarife mit vollster Überzeugung zu verkaufen, sind bei allen neuen degenia- Deckungen die Schadenfreiheitsklassen 1,2,3 und 0 eingeführt worden.
SF 0,1,2 entsprechen einem Selbstbehalt im Schadenfall von jeweils 150 Euro. Bei der SF 3 bedeutet dies 0 Euro Selbstbehalt.
Bei einem Wechsel in den degenia Selbstbehalt-Tarif, sofern eine Angabe des Vorversicherers erfolgt und keine Schäden in den letzten 5 Jahren vorlagen, erfolgt die Einstufung unmittelbar in SF 2. Nach lediglich einem weiteren Versicherungsjahr ohne Schaden entfällt für diesen Versicherungsnehmer die Selbstbeteiligung durch die SF 3. Bei einem Antrag ohne Vorversicherer beziehungsweise mit Schäden wird der Versicherungsnehmer in SF 1 eingestuft. Nach nur zwei Jahren entfällt bei diesem Versicherten dann der Selbstbehalt. Nach einem regulierten Schaden fällt der Kunde zurück in die SF 0.
Diese neue Regelung wurde von der degenia geschaffen, um vornehmlich die Kunden zu belohnen, die nicht wegen jedes Schadens den Makler oder den Risikoträger in Anspruch nehmen. So erhalten sie eine geringere Prämienhöhe als Belohnung.
Comments
Got something to say?
You must be logged in to post a comment.
