Autobesitzer können Garantieansprüche vor Ort geltend machen

Februar 27, 2011

Der Besuch einer Autowerkstatt kann teuer werden. Vor allem Neuwagenkäufer achten deshalb heutzutage ganz bewusst auf die Neuwagengarantie: Je länger die Garantie andauert, desto attraktiver ist ein Fahrzeug. Allerdings muss angemerkt werden, dass sich Autowerkstätten leider nicht immer sofort dazu bereit erklären, geltend gemachte Garantieansprüche zu befriedigen.

In ihrer Rubrik „Ihr Geld in dieser Woche“ schreibt die „Financial Times Deutschland“ (FTD), dass Autobesitzer ein Recht darauf haben, Garantieansprüche vor Ort bzw. bei einem örtlichen Vertragshändler geltend zu machen. Zu diesem Ergebnis ist zumindest ein Richter des Landgerichts Saarbrücken gekommen.
Wie dem Beitrag der FTD zu entnehmen ist, hatte ein Autobesitzer gegen einen regionalen Vertragshändler geklagt, weil sich der Händler weigerte, eine Reparatur (konkret ging es um die Beseitigung von Rostflecken) auszuführen, die unter die Neuwagengarantie fällt. Der Autohändler war der Meinung, dass sich der Fahrzeugbesitzer direkt an den Autohersteller bzw. an die deutsche Zentrale wenden müsse. Der Autobesitzer war wiederum der Meinung, einen solchen Anspruch bei jedem Vertragshändler geltend machen zu können.

Diese Meinung teilte auch das Gericht. Der Fahrzeugbesitzer könne nicht dazu gezwungen werden, eine weite Anfahrt in Kauf zu nehmen, um Garantieansprüche geltend zu machen bzw. den Schaden reparieren zu lassen. Wenn sich vor Ort ein Vertragshändler findet, darf der Garantieanspruch auch dort geltend gemacht werden.
Für Autobesitzer, die Garantieansprüche geltend machen und ihre Fahrzeuge deshalb in einer örtlichen Vertragswerkstatt reparieren lassen möchten, ist dieses Urteil ein klares Signal: Auch wenn sich die Autohändler und Werkstätten gerne vor der Kostenübernahme drücken, müssen sie Folge leisten und die Reparatur durchführen.

Grundsteuer bei Mietausfall mindern

Februar 20, 2011

Betongold ist längst nicht so sicher wie häufig angenommen wird. Wer Immobilien vermietet, geht automatisch Risiken ein. Viele Eigentümer bedenken nicht, dass Mietausfälle auftreten können – dabei kommen sie deutlich häufiger vor als oftmals angenommen wird. Die Folgen können wiederum katastrophal sein: Die Immobilie verursacht Kosten, die in jedem Fall beglichen werden müssen. Hierzu zählt auch die Grundsteuer, die einmal im Jahr an den Fiskus entrichtet werden muss.

Allerdings ist eine Entrichtung der vollen Grundsteuer nicht immer erforderlich. Wie die Eigentümerschutz-Gemeinschaft „Haus & Grund“ mitteilt, haben Vermieter einen grundsätzlichen Anspruch auf den Erlass der Grundsteuer, sofern ein erheblicher Mietausfall vorliegt. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt davon ab, auf welche Höhe sich der Mietausfall beläuft. Der Ausfall der Mietzahlungen muss mindestens 50 Prozent des üblichen jährlichen Rohertrags betragen. Allerdings darf der Mietausfall nicht vom Vermieter verschuldet worden sein. Nur bei unverschuldeten Mietausfällen ist ein Grundsteuererlass möglich.

Erlassen wird allerdings nicht die gesamte Grundsteuer sondern lediglich ein Anteil. Sofern sich der Mietausfall auf mindestens 50 Prozent des sonst üblichen jährlichen Rohertrags beläuft, können 25 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Bei einem vollständigen Mietausfall ist ein Steuererlass von bis zu 50 Prozent möglich.

Der Grundsteuererlass kann nur erfolgen, wenn der Vermieter einen entsprechenden Erlassantrag stellt. Der Antrag ist je nach Bundesland bei der Gemeinde oder direkt beim Finanzamt einzureichen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Antrag gründlich geprüft wird. Dementsprechend müssen alle relevanten Nachweise beigelegt oder nachgereicht werden. Die Einreichung des Antrags muss bis spätestens Ende März erfolgen.

Abschaffung der Abgeltungssteuer bisher reine Spekulation

Februar 13, 2011

Seit Wochen sorgt die Abgeltungssteuer für Gesprächsstoff. Grund ist der erwartete aber ausgebliebene Geldsegen für die Staatskasse. Der Bundesfinanzminister rechnete mit einem ordentlichen Mittelzufluss, der vor allem auf den spürbaren Anstieg der Börsen im letzten Jahr zurückzuführen ist. Allerdings sind die erwarteten Steuermilliarden ausgeblieben: Es hatten deutlich weniger Privatanleger ihr Geld in Aktien investiert als angenommen.

Einige Finanz- und Steuerexperten machen hierfür die Abgeltungssteuer verantwortlich. Die Steuer sei daran schuld, dass Bürger vor dem Erwerb von Aktien und ähnlichen Wertpapieren zurückschrecken. Für den Staat hat dies zur Folge, dass weniger Aktiengewinne besteuert werden können und somit auch weniger Steuergelder fließen.

In der Regierung wird nun darüber diskutiert, ob es nicht besser wäre, die Abgeltungsteuer wieder abzuschaffen. In zahlreichen Medien (besonders in Finanzblogs) liest man nun, dass die Abschaffung der Abgeltungssteuer so gut wie beschlossen ist. Allerdings sollte man mit derartigen Aussagen sehr vorsichtig sein. Im Grunde hat die Politik noch gar richtig damit begonnen, sich mit dieser Thematik ausführlich zu beschäftigen. Außerdem ist denkbar, dass lediglich eine geringfügige Gesetzesänderung durchgeführt wird, sich am grundlegenden Prinzip der Besteuerung von Wertpapiergewinnen jedoch nichts ändert.

Im Übrigen wird die Abgeltungssteuer von zahlreichen Anlegern falsch eingeschätzt. Die Besteuerung ist nicht höher als früher. Die meisten Anleger profitieren sogar: Würden die Gewinne auf Basis des persönlichen Steuersatzes besteuert werden, läge die Steuerlast oftmals höher. Die Begrenzung auf 25 Prozent stellt somit eine Verbesserung dar. Sollte der Steuersatz niedriger liegen, ist dies auch kein Problem: Anleger können sich den zuviel gezahlten Betrag vom Finanzamt erstatten lassen.

Mit Indexfonds am Börsenaufschwung profitieren

Februar 6, 2011

In den vergangenen Wochen haben sich die Aktienmärkte prächtig entwickelt. Besonders DAX-Anleger dürften allen Grund zur Freude haben: Obwohl die Wirtschaftskrise noch gar nicht lange zurückliegt, steuert der Deutsche Aktien Index wieder auf alte Rekordmarken zu. Die Kurse ziehen so sehr an, dass bereits viele Anlageexperten von einer neuen Börsenrallye sprechen.

Diese Entwicklung ist vielen Privatanlegern nicht entgangen. Sie stellen sich zunehmend häufiger die Frage, welche Aktien momentan als besonders aussichtsreich gelten. Allerdings ist diese Frage nur schwer zu beantworten: Wer am DAX einsteigen möchte, hat die Qual der Wahl. Was die Bewertungen einzelner Wertpapiere angeht, liegen die Meinungen der Analysten zum Teil weit auseinander.

Private Anleger sollten deshalb sehr vorsichtig sein, wenn es um den Kauf einzelner Aktientitel geht. Auf der einen Seite bietet es sich an, auf Einzelwerte zu setzen, da hohe Renditen locken. Auf der anderen Seite darf das Verlustrisiko nicht unterschätzt werden. Wer Sicherheit sucht, könnte deshalb gut damit beraten sein, vom klassischen Einzelinvestment abzusehen und stattdessen in Indexfonds zu investieren.
Es wäre zum Beispiel möglich, einen ETF auf den DAX zu erwerben. Ein solcher Indexfonds bildet den Wert bzw. die Wertentwicklung des DAX nach. Dem Anleger bietet sich dadurch die Chance, eins zu eins an der Entwicklung des DAX zu partizipieren. Der Vorteil eines solchen Investments besteht darin, keine Einzelwerte erwerben zu müssen. Generell werden die Renditemöglichkeiten hierdurch zwar geschmälert, doch im Gegenzug verringert sich auch das Risiko: Kursverluste einzelner Aktie können besser kompensiert werden.