Abhebungen am Geldautomat bald günstiger?

August 29, 2010

Mal kurz einen Geldautomaten aufzusuchen und Bargeld abzuheben ist gar nicht immer so einfach, wie es von den Banken beworben wird. Dies liegt unter anderem daran, dass es bei der Automatenwahl gut aufzupassen gilt. Denn Geldautomat ist nicht gleich Geldautomat: Wer am falschen Automaten abhebt, muss oftmals horrende Bearbeitungsgebühren entrichten.

Die Gebührenmodelle der Banken, die bei sogenannten Fremdabhebungen gelten, waren in den letzten Monaten ein großes Diskussionsthema bei Verbraucherschützern, Politik und den Banken. Daher haben sich die Banken an einen runden Tisch gesetzt und über Preismodelle diskutiert. Das Ergebnis sind neue Modelle, die bereits zu Beginn des kommenden Jahres gelten sollen. Es wird bewusst von Modellen gesprochen, weil nicht alle Banken auf ein- und dieselbe Lösung setzen.

Wie die „Stuttgarter Zeitung“ schreibt, konnten die Banken eine Einigung erzielen, die letztlich dazu führt, dass Fremdabhebungen günstiger werden. Somit ist klar, dass die Erhebung von Gebühren nicht abgeschafft ist, die Bankkunden jedoch finanziell entlastet werden bzw. nicht mehr ganz so tief in die Tasche greifen mussten. Immerhin wurden bisher im Durchschnitt rund 6 Euro pro Fremdabhebung fällig.

Geldinstitute, die dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) angehören, haben sich darauf verständigt, ab dem nächsten Jahr eine Gebühr von maximal 1,95 Euro pro Abhebung per Girokarte zu berechnen. Zu den angeschlossenen Banken zählen unter anderem die Commerzbank, die Deutsche Bank und die Postbank. Die Sparkassen und Volksbanken haben angekündigt, ebenfalls niedrigere Gebühren einführen zu wollen, jedoch noch keine konkreten Zahlen genannt – womöglich liegt die Gebühr über den 1,95 Euro der anderen Geldinstitute.

Viele Bundesländer wollen Grunderwerbsteuer erhöhen

August 28, 2010

Bis im zum September 2006 herrschte noch Gleichberechtigung: Der Bund schrieb vor, dass sich die Höhe der Grunderwerbsteuer einheitlich auf 3,5 Prozent des Kaufpreises beläuft. Danach wurde die Macht den Ländern übertragen, die seither selbst bestimmen können, wie hoch der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer bemessen sein soll.

Die Absicht dieser Verfahrensweise bestand darin, mehr Wettbewerb zwischen den einzelnen Bundesländern zu schaffen und somit ggf. die Steuerkosten für Immobilienkäufer zu senken. Allerdings wurde das Ziel nicht erreicht. Ganz im Gegenteil: Zunehmend mehr Länder möchten die Gewerbesteuer erhöhen und sie als lukrative Einnahmequelle nutzen. Den Anfang hatte Berlin gemacht. Gleich zu Beginn des Jahres 2007 wurde der Steuersatz von 3,5 auf 4,5 Prozent angehoben wurde. Im letzten Jahre haben die Bundesländer Hamburg und Sachsen-Anhalt nachgezogen und den Steuersatz ebenfalls auf 4,5 Prozent erhöht.

Wie das Wirtschaftsmagazin „Capital“ schreibt, wollen im kommenden Jahr gleich mehrere Bundesländer nachziehen. Länder wie Brandenburg und Bremen hatten bereits angekündigt, die Grunderwerbsteuer auf 4,5 (Bremen) und sogar 5,0 Prozent (Brandenburg) zu erhöhen. Nun planen auch Niedersachen und das Saarland den Dreh an der Steuerschraube. Während sich die Politiker im Saarland mit einer Erhöhung um 0,5 Prozent begnügen, möchte Niedersachsen ebenfalls auf 4,5 Prozent erhöhen.

Damit ist aber noch nicht Schluss: Schleswig-Holstein hat ebenfalls beschlossen, die Grunderwerbsteuer erhöhen zu wollen. Zwar lässt man sich dort ein wenig mehr Zeit (die Erhöhung des Steuersatzes soll erst 2013 erfolgen), aber dafür langt man so richtig zu: Satte 5,0 Prozent sollen dann berappt werden, wenn Immobilienkäufe anstehen.

Renditen sicherer Staatsanleihen können nicht überzeugen

August 22, 2010

Der Bundesfinanzminister dürfte allen Grund zur Freude haben. Die Bundesrepublik befindet sich nämlich in der Lage, besonders günstiges Kapital aufnehmen zu können. Staatsanleihen von Deutschland gelten derzeit als so gefragt, dass den Anlegern keine hohen Zinsen geboten werden müssen. Hinzu kommen niedrige Marktzinsen, welche die Renditen von Staatsanleihen, Bundesobligationen und ähnlichen Wertpapieren zusätzlich drücken.

Was für den Bundesfinanzminister erfreulich ist, ist für die Anleger weniger schön. Denn gerade sichere Geldanlagen haben derzeit keine guten Renditen zu bieten. Zwar ist in vielen Bereichen auch so gut wie keine Inflation festzustellen, jedoch ist es trotzdem nicht gut, wenn die eigenen Ersparnisse nur geringfügig verzinst werden. Selbst wer sich langfristig bindet, muss sich mit niedrigen Zinssätzen abspeisen lassen: Die Zinssätze von deutschen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von 30 Jahren liegen bei gerade einmal 3 Prozent.

Privatanleger müssen deshalb clever sein, wenn sie gute Renditen in Verbindung mit einer hohen Sicherheit erwirtschaften möchten. In erster Linie bedeutet dies, sich auf dem Markt genau umsehen zu müssen. Dementsprechend hat die Bedeutung von Zinsvergleichen deutlich zugenommen. Wer gute Renditen bei Tagesgeld- oder Festgeldanlagen erzielen möchte, kommt um einen Vergleich der Zinskonditionen nicht mehr herum. Sollten entsprechende Konten ohne vorherigen Vergleich eröffnet werden, besteht die Gefahr, ein großes Renditepotential nicht auszuschöpfen.

In diesem Zusammenhang muss auf Neukundenangebote verwiesen werden. Gerade die Direktbanken räumen ihren Neukunden attraktive Konditionen ein, deren Renditen weit über den Durchschnittsrenditen liegen. Anleger sind deswegen gut damit beraten, sich mit diesen Anlageprodukten zu beschäftigen, damit am Ende die besten Konditionen gesichert werden.

KfW streicht Fördermittel bei Immobiliensanierung

August 21, 2010

In den letzten Jahren hat das Thema Energieeffizienz bei Immobilien äußerst stark an Bedeutung gewonnen. Eigentümern wird bewusst, dass sie langfristig viel Geld sparen können, wenn sie ihre Objekte sanieren. Außendämmung, neue Dächer, isolierte Fenster und moderne Heizungsanlagen können beitragen, die Heizkosten spürbar zu senken.

Allerdings muss man sich die Sanierung von Immobilien erst einmal leisten können. Nicht selten fallen bei entsprechenden Sanierungsvorhaben relativ hohe Kosten an. Schnell kommt es vor, dass man sich dazu gezwungen sieht, einen fünfstelligen Betrag zu investieren – Geld, das häufig nicht vorhanden ist. So bleibt vielen Eigentümern keine andere Wahl, als eine Finanzierung abzuschließen.

Bisher hatten Sanierer allen Grund zur Freude. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat nämlich etliche Vorhaben aus dem Bereich der Immobiliensanierung finanziell gefördert. So wurden bisher vorrangig zinsgünstige Förderdarlehen vergeben – teilweise sogar direkte Finanzzuschüsse. Doch damit ist bald Schluss: Wie das „Hamburger Abendblatt“ mitteilt, sieht sich die Bank dazu gezwungen, das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 152) einzustellen.

Als Grund wird auf die knappe Finanzlage verwiesen. Der Staat kann nicht mehr Geld zu Verfügung stellen – und weil die vorhandenen Fördermittel stark erschöpft sind, bleibt der Förderbank keine andere Möglichkeit, als das Förderprogramm einzustellen. Sanierer werden es daher schon bald schwieriger haben, an günstige Förderdarlehen zu gelangen.

Wie die KfW Bank selbst mitteilte, werde man sich künftig stärker auf den Baubereich konzentrieren. Vorrangig soll der Bau von Wohnimmobilien gefördert werden, die von Grund an auf einen niedrigen Energieverbrauch ausgelegt sind. Im Gegensatz zu den Sanierern brauchen sich Bauherren deshalb keine Sorgen zu machen.

Betrug beim Onlinebanking nimmt zu

August 15, 2010

Obwohl sich das Onlinebanking in den vergangenen Jahren ordentlich weiterentwickelt hat und die Banksysteme mehr Sicherheit als je zuvor bieten, gibt es immer mehr Verbraucher, die auf Onlinebetrüger hereinfallen. Wie die „Financial Times Deutschland“ schreibt, verweist das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) auf eine drastisch zunehmende Anzahl an Betrugshinweisen. Die Rekordzahl des vergangenen Jahres wurde bereits im ersten Halbjahr 2010 geknackt. Im letzten Jahr wurden von Bankkunden 500 Phishing-Fälle gemeldet, in diesem Jahr bereits 770 Fälle.

Auf den ersten Blick mögen diese Zahlen nicht sehr eindrucksvoll aussehen. Allerdings gilt es zu bedenken, dass diese Zahlen ausschließlich für das Bundesland Bayern gelten und die Schadenssummen einen stattlichen Wert erreichen. Wie beispielsweise das LKA Sachsen mitteilt, beläuft sich die Summe der registrierten Schäden in Sachsen auf 875.000 Euro.

Wie die Sicherheitsexperten der Landeskriminalämter deutlich machen, gehen die Betrüger immer raffinierter vor. Gefälschte Webseiten, die Bankportale vortäuschen und per Email „beworben“ werden, haben an Bedeutung verloren. Die modernern Phisher arbeiten überwiegend mit Schadsoftware, die direkt auf den Computern der Opfer installiert wird. Diese Programme spähen die User gezielt aus, indem sie Daten wie PIN- und TAN-Nummern abfangen und an die Betrüger weiterleiten. Inzwischen ist die Bedrohung so ernst zu nehmen, dass sich sogar das BKA eingeschaltet und eine Warnung ausgesprochen hat.

Schützen können sich Anwender, indem sie stets sofort Updates ihrer Software-Hersteller installieren und stets mit aktuellen Programmen zur Viren-Abwehr arbeiten. Außerdem gilt es aufmerksam zu sein: Sollte überraschenderweise eine TAN beim Onlinebanking nicht funktionieren, informiert man besser die Bank, um somit die alte TAN-Liste umgehend sperren zu lassen.

Rechtsschutzversicherungen werden Erwartungen häufig nicht gerecht

August 14, 2010

Wer in Deutschland sein gutes Recht erhalten möchte, hat oftmals keine andere Wahl als einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich von diesem vertreten zu lassen. Weil Anwälte nicht unbedingt günstig sind, steht für etliche Bürger fest, dass sie eine Rechtsschutzversicherung benötigen. Der Hintergedanke ist klar: Sollte es einmal zum Streitfall kommen, befindet man sich in der Lage, sich problemlos einen guten Rechtsanwalt zu leisten.

Wie das Wirtschaftsmagazin „Capital“ schreibt, sieht es in der Realität jedoch häufig ganz anders aus. Des Öfteren kommt es zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Der oftmals in der Werbung angepriesene Rundum-sorglos-Schutz ist in der Praxis schlichtweg nicht existent. Dies wird vor allem an der Anzahl der Fälle deutlich, welche der zuständige Ombudsmann zu vertreten hat: Im letzten Jahr wurden gut 1.700 zulässige Beschwerden eingereicht – und das bei deutlich steigender Tendenz.

Es sind vor allem die Abrechnungsmodalitäten der Anwälte, die zum Streitthema werden. Schnell kommt es vor, dass Mandanten einen Vertrag unterzeichnen, in welchem eine kostspielige Abrechnung auf Basis von Stundensätzen vereinbart wird. Allerdings werden von den Versicherern ausschließlich die gesetzlich festgeschriebenen Honorarsätze erstattet, die meist ein ganzes Stück niedriger liegen.

Somit übernimmt der Versicherungsnehmer selbst eine wichtige Aufgabe: Er muss bei der Wahl des Rechtsanwalts sowie bei der anschließenden Vergabe des Mandats äußerst vorsichtig sein. Zugleich sollte im Vorfeld überprüft werden, ob die Rechtsschutzversicherung tatsächlich einspringt und welche Leistungen übernommen werden, damit der Versicherungsnehmer am Ende nicht das Nachsehen hat und einen Großteil der Kosten aus eigener Tasche zu finanzieren hat.

Weniger Regulierung bei offenen Immobilienfonds

August 8, 2010

Ein großer Teil der offenen Immobilienfonds, die auf dem deutschen Markt angeboten werden, hat es während der Finanzkrise stark getroffen. Viele Anleger wollten ihre Gelder abziehen, weshalb sich etliche Investmentgesellschaften dazu gezwungen sahen, ihre Fonds vorübergehend auf Eis zu legen bzw. den Rückkauf von Fondsanteilen auszuschließen – letztlich konnte man die Immobilien gar nicht so schnell verkaufen, um Erlöse zur Anteilsauszahlung zu erzielen. Selbst am heutigen Tag gelten immer noch 10 Fonds als geschlossen.

Damit eine solche Problematik nicht erneut auftreten kann, wurde in den Reihen der Politik an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, der eine stärkere Regulierung vorsieht. Unter der Leitung von Wolfgang Schäuble stellte man bereits vor einigen Monaten einen ersten Entwurf vor, der etliche Anleger schockierte. Es war nämlich zunächst angedacht, lange Haltefristen und Kündigungsfristen einzuführen. Eine Mindesthaltefrist von 2 Jahren sowie eine Kündigungsfrist von 2 Jahren sollten letztlich sicherstellen, dass Fondsanteile frühestens 4 Jahre nach Erwerb wieder zurückgenommen werden.

Nun soll nach der Sommerpause ein überarbeiteter Gesetzentwurf diskutiert werden, der zumindest den privaten Anlegern entgegenkommt. Im Wesentlichen hat sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert, abgesehen davon, dass Privatanleger von den meisten Regelungen ausgenommen sind. Sofern nicht mehr als 5.000 Euro pro Monat abgezogen werden sollen, müssen private Fondsanleger keine Einschränkungen fürchten. Bei größeren Beträgen gelten die bereits genannten Regeln, wobei anzumerken ist, dass ein frühzeitiger Ausstieg aus geschlossenen Immobilienfonds ebenfalls möglich ist. Allerdings müssen dann Abschläge in Kauf genommen werden. Bei einer Rückgabe der Fondsanteile nach 2 Jahren dürfen die Investmentgesellschaften einen Abschlag von 10 Prozent vornehmen, nach 3 Jahren noch ganze 5 Prozent.

Beraterhaftung bei geschlossenen Fonds steigt

August 6, 2010

Obwohl bereits seit Jahren im Bereich der Geldanlage die sogenannte Beraterhaftung gilt, gibt es immer noch viele Anlageberater, die es sich vergleichsweise leicht machen: Sie weisen ihre Kunden im Beratungsgespräch explizit dazu an, die Prospekte der einzelnen Anlagen zu studieren. Dies erfolgt nicht grundlos, denn in den Prospekten weisen die Finanzproduktanbieter auch auf die genauen Risiken hin.
Allerdings ist diese Verfahrensweise nicht mehr zulässig bzw. können Anlageberater mit dieser Argumentation ihren Kopf nicht mehr so leicht aus der Schlinge beziehen, wenn ihnen eine Fehlberatung vorgeworfen wird. Zumindest gilt dies für die Empfehlung von geschlossenen Fonds.

Wie die „Financial Times Deutschland“ schreibt, ist ein Anleger bis vor den Bundesgerichtshof gezogen, um von Finanz- und Anlageberatern eine umfassendere Beratung zu fordern. Der Anleger hatte durch den Erwerb eines geschlossenen Investmentfonds einen großen finanziellen Verlust erlitten und ging anschließend gegen seinen Anlageberater vor, weil dieser nicht ausreichend auf die Anlagerisiken hingewiesen hatte – dieser verwies auf den Fondsprospekt, den der Anleger hätte studieren müssen.

Die Richter des BGH haben nun entschieden, dass es nicht zumutbar sei, eine solche Anlageberatung zu bieten bzw. ausschließlich auf Anlageprospekte zu verweisen. Die Fondsprospekte, die oftmals mehrere hundert Seiten umfassen, können den Anleger nicht ausreichend warnen. Deshalb sind Anlageberater fortan dazu angehalten, ihre Kunden im Beratungsgespräch ausführlich auf die bestehenden Risken hinzuweisen, die entsprechende Anlagen mit sich bringen.

Wie Finanzexperten deutlich gemacht haben, bezieht sich das Urteil ausschließlich auf die Anlageberatung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds. Bei anderen Finanzprodukten muss kein solch expliziter Hinweis auf die Anlagerisiken erfolgen.

Kosten für Arbeitszimmer dürfen abgesetzt werden

August 1, 2010

Bereits seit September vergangenen Jahres war es unter Vorbehalt möglich, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Schon damals wurde davon ausgegangen, dass das Bundesverwaltungsgericht das Absetzen entsprechender Kosten wieder zulassen würde. So ist es nun gekommen. In der vergangenen Woche hat das Bundesverwaltungsgericht die bisher geltende Regelung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern gekippt.

Für all diejenigen, die von zu Hause aus arbeiten bzw. zumindest einen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause verbringen, bedeutet dies, bestimmte Ausgaben steuerlich wieder geltend machen zu dürfen. Wie die Medien bereits in aller Breite deutlich gemacht haben, zählen vor allem Lehrer zu den Gewinnern der Gerichtsentscheidung: Weil sie viele Arbeiten wie beispielsweise die Vorbereitung des Unterrichts zu Hause vornehmen, dürfen sie bestimmte Kosten absetzen. Aber auch viele weitere Berufsgruppen können von dieser Regelung profitieren. Entscheidend ist, dass ein ausreichender Teil der Arbeitszeit im Arbeitszimmer verbracht wird.

Wie „Focus Online“ mitteilt, gilt die neue Regelung ab sofort – und das sogar rückwirkend bis einschließlich 2007. Damit Erstattungen für bereits abgeschlossene Steuerzeiträume möglich sind, will das Bundesfinanzministerium sicherstellen, dass bisherige Steuerbescheide (von 2007 bis 2010) als vorläufig eingestuft werden. Dadurch wird den Steuerzahlern die Möglichkeit eingeräumt, Nachweise bei ihren Finanzämtern einzureichen und somit die Steuerlast vergangener Jahre zu verringern.

Zu den eigentlichen Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, zählen Mieten und Versicherungsbeiträge. Über die Höhe des Abzugs entscheiden nicht nur die Kosten, sondern auch die Größe des Arbeitszimmers. In Relation zur gesamten Wohnfläche entscheidet die Grundfläche des Zimmers über den Anteil an den Gesamtkosten.